Freitag, 29. Januar 2021

Bildung: Das Recht der Kinder

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Hartz IV: Jobcenter muss Computer für Hausschulunterricht bezahlen. 


Um trotz geschlossener Schulen am Schulunterricht teilnehmen zu können, haben Kinder in Hartz IV einen unabweisbaren Mehrbedarfsanspruch auf einen internetfähigen Computer.


Das Recht auf Bildung schafft unabweisbaren Mehrbedarf

Ein internetfähiges Endgerät ist aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen bzw. des Hausschulunterrichts notwendig, damit Schulkinder ihr Recht auf Bildung und Chancengleichheit wahrnehmen können. Die Anschaffungskosten eines Computers mit Zubehör werden durch den Hartz IV-Regelbedarf jedoch nicht abgedeckt und stellen damit einen grundsätzlichen Mehrbedarf dar. Dies hat jetzt auch das Thüringer Landessozialgericht entschieden (L 9 AS 862/20 B ER).

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