Wiesbaden: Ein 19-Jähriger hat mit einem Freund das unkalkulierbare Risiko auf sich genommen nachts ohne Begleitschutz und unbewaffnet Grillkohle und Bier an einer Tankstelle zu kaufen. Ein tödlicher Fehler. Auf dem Rückweg wurden beide auf brutalste Weise abgestochen. Der Freund konnte noch gerettet werden, während Denny an den Verletzungen erlag. Die Mörder, zwei Dunkelhäutige, stellten sich sofort, da dies vor Gericht als ein Milderungsgrund gilt. Der Grund: Denny und sein Freund haben die Täter mit den Augen fixiert und sie dadurch provoziert. Die beiden Mörder waren übrigens bereits als Gewalttäter bekannt. Ein härteres Durchgreifen der Richter hätte diesen Mord vielleicht verhindern können.
Berlin / Neuköln: Nach einem Schlichtungsversuch von Sven N. und Oliver H. zwischen streitenden Fußballmannschaften kam es zur Schlägerei, in der Sven N. und Oliver H. die Oberhand gewannen. Im weiteren Verlauf versammelten sich 20 Jugendliche mit Macheten und Totschlägern vor der Wohnung von Oliver H. und warfen Steine gegen das Fenster. Ein älterer Türke täuschte ein Schlichtungsversuch vor, um Sven N. aus der Wohnung zu locken und ihm dem Mob auszuliefern. Nachdem Verlassen der Wohnung von Sven H. stürzte sich eine 3er-Gruppe auf ihn, schlug ihn zu Boden und trat auf ihn ein, so dass er ein Schädelbruch erlitt. Sven N. holte daraufhin sein Küchenmesser raus, stach um sich und traf dabei Jusef el-A tödlich. Es war zweifelsohne ein Fehler sich türken zu lassen und nicht auf die Polizei zu warten. Jedoch war die Selbstverteidigung in Anbetracht der Umstände (alleine, auf dem Boden, Schädelbruch, Macheten, Totschläger) absolut gerechtfertigt.
Im ersten Fall wurde ein Deutscher aus niederen Beweggründen kaltblütig ermordet.
Im zweiten Fall wurde ein Moslem in Notwehr getötet.
Die Beerdigungen beider Verstorbener verliefen ganz unterschiedlich:
1 Kommentar:
Was passiert ? Bürgerkrieg wie in Beirut und am Ende hoffendlich ein Sieg für uns Europäer ! Sicher ist das aber mit zunehmendem Muselbefall immer weniger !
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