....emessenheitsregelerfassungswidrig
Hartz IV Angemessenheitsregelung verfassungswidrig
Angemessensheitsbegriff bei den Unterkunftskosten verstößt gegen die Verfassung
16.08.2012
Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Mainz verstoßen die Angemessensheitsregelungen bei den Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der Sozialhilfe (SGB II und SGB XII) gegen die bundesdeutsche Verfassung (Aktenzeichen: S 17 AS 1452/09).
Ein interessantes Urteil hat das Sozialgericht Mainz gefällt. Nach Meinung der Sozialrichter widerspreche der sogenannte Angemessensheits-Begriff bei den Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des Bundessozialgericht zum „schlüssigen Konzept“ dem „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.“
16.08.2012
Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Mainz verstoßen die Angemessensheitsregelungen bei den Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der Sozialhilfe (SGB II und SGB XII) gegen die bundesdeutsche Verfassung (Aktenzeichen: S 17 AS 1452/09).
Ein interessantes Urteil hat das Sozialgericht Mainz gefällt. Nach Meinung der Sozialrichter widerspreche der sogenannte Angemessensheits-Begriff bei den Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des Bundessozialgericht zum „schlüssigen Konzept“ dem „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.“
Hartz IV: Faktisch keine Prozesskostenhilfe mehr
17.08.2012
Während in der Mainstream-Presse „10 Jahre Hartz IV“
mehrheitlich als Erfolg bewertet wird, plant die schwarz-gelbe
Bundesregierung die Prozesskostenhilfe für Kläger mit einem geringen
Einkommen stark einzuschränken. Statt tiefgreifender Gesetzesänderungen
zur Verbesserung der sozialen Lage, soll stattdessen die Prozessflut an
den Sozialgerichten eingedämmt werden, die vor allem durch Hartz IV
verursacht wird.
Seit Einführung der Hartz IV Armutsgesetze
erleben die Sozialgerichte eine regelrechte Klageflut. Allein im letzten
Jahr gingen laut dem Bundessozialgericht in Kassel 170.488 Klagen
bundesweit ein. In über 50 Prozent der behandelten Fällen konnten die
Kläger einen Erfolg oder mindestens einen Teilerfolg vor Gericht
erwirken.
Damit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe-Betroffene
überhaupt die Möglichkeit haben, eine Klage gegen den Leistungsträger
vor Gericht anzustrengen, nehmen sie die Prozesskostenhilfe (PKH) in
Anspruch. Diese Regelung wurde eingeführt, um auch Einkommensschwachen
Menschen die Option zu eröffnen, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, um
gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten.
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