Samstag, 18. August 2012

Neue Regelungen zu Hartz IV

....emessenheitsregelerfassungswidrig

Hartz IV Angemessenheitsregelung verfassungswidrig


 

Angemessensheitsbegriff bei den Unterkunftskosten verstößt gegen die Verfassung

16.08.2012

Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Mainz verstoßen die Angemessensheitsregelungen bei den Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der Sozialhilfe (SGB II und SGB XII) gegen die bundesdeutsche Verfassung (Aktenzeichen: S 17 AS 1452/09).

Ein interessantes Urteil hat das Sozialgericht Mainz gefällt. Nach Meinung der Sozialrichter widerspreche der sogenannte Angemessensheits-Begriff bei den Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des Bundessozialgericht zum „schlüssigen Konzept“ dem „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.“



Hartz IV: Faktisch keine Prozesskostenhilfe mehr



17.08.2012

Während in der Mainstream-Presse „10 Jahre Hartz IV“ mehrheitlich als Erfolg bewertet wird, plant die schwarz-gelbe Bundesregierung die Prozesskostenhilfe für Kläger mit einem geringen Einkommen stark einzuschränken. Statt tiefgreifender Gesetzesänderungen zur Verbesserung der sozialen Lage, soll stattdessen die Prozessflut an den Sozialgerichten eingedämmt werden, die vor allem durch Hartz IV verursacht wird.

Seit Einführung der Hartz IV Armutsgesetze erleben die Sozialgerichte eine regelrechte Klageflut. Allein im letzten Jahr gingen laut dem Bundessozialgericht in Kassel 170.488 Klagen bundesweit ein. In über 50 Prozent der behandelten Fällen konnten die Kläger einen Erfolg oder mindestens einen Teilerfolg vor Gericht erwirken.

Damit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe-Betroffene überhaupt die Möglichkeit haben, eine Klage gegen den Leistungsträger vor Gericht anzustrengen, nehmen sie die Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch. Diese Regelung wurde eingeführt, um auch Einkommensschwachen Menschen die Option zu eröffnen, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, um gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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