Sonntag, 3. Februar 2013

GEZ


Heiliger Zorn

Kirche zieht in Kampf gegen Rundfunkbeitrag


Nach der Stadt Köln mischt sich nun auch die katholische Kirche am Rhein in den Streit über den neuen Rundfunkbeitrag ein: Das größte deutsche Erzbistum unter Joachim Kardinal Meisner wirft den öffentlich-rechtlichen Geldeintreibern gesetzeswidriges Verhalten vor.

"Es ist zu beklagen, dass sich der Beitragsservice nicht an den eindeutigen Wortlaut des Paragrafen sechs Absatz eins des Rundfunkgebührenstaatsvertrages hält", antwortet die bischöfliche Verwaltung auf eine Anfrage der "Welt am Sonntag". "Den Versuch, für jeden Kindergarten, jedes Pfarrhaus, jede Bücherei und jeden Jugendraum, ob mit oder ohne Beschäftigte, eine eigene Gebühr zu generieren, weisen wir als gesetzeswidrig zurück."
Der Hintergrund des heiligen Zorns: Kirche und Rundfunkanstalten streiten über die Auslegung der Neuregelung für Betriebe. Zu denen gehören rein rechtlich auch die Einrichtungen der katholischen Kirchengemeinden. Bislang waren etwa Kindergärten und andere gemeinnützige Betriebe von der Beitragspflicht befreit.

Seit dem 1. Januar 2013 jedoch wird je nach Beschäftigtenzahl der volle Beitragssatz von 17,98 Euro fällig – das trifft im Einflussbereich des Kölner Kardinals allein rund 600 Kindergärten.
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Für die Verwaltung steigen die Kosten um 60 Prozent

"Das Erzbistum Köln rechnet mit einem deutlichen Anstieg der Gebühren, jetzt Beiträge", erläutert Bistumssprecher Christoph Heckeley. "Für die zentrale Verwaltung steigen die Kosten auf etwa 160 Prozent des bisher Gezahlten. Auch für die Kirchengemeinden gehen wir von einem fühlbaren Anstieg aus."


Um wenigstens einen Teil der neuen Beitragslast zu sparen, setzt das Bistum auf Paragraf sechs des Rundfunkstaatsvertrages. Der besagt, dass mehrere "Raumeinheiten auf einem Grundstück, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte" gelten. Liegen also Kindergarten, Pfarrbüro und Bibliothek nebeneinander, wird für alle nur ein Beitrag fällig – sagt die Kirche.




Sehr guter nachdenkenswerter Kommentar von Verweigerer

Nehmen wir mal an, ich wäre ein 'Gebührenzahler' und zahle den 'einfachen' Betrag.

Wenn ich dann noch einen Job habe, muss ich indirekt über meine Wirtschaftsleistung = Arbeitskraft einen weiteren Beitrags-Anteil zahlen, weil meine Firma ebenfalls zahlen muss. Doch ich bin dort zum Arbeiten, nicht zum TV glotzen... 


Wenn ich dann noch in der Kirche bin, wird ein Teil meiner Kirchensteuer dazu verwendet, nochmal einen Teilbetrag für die Gebühr zu zahlen, die der kirchlichen Einrichtung auferlegt wurde, obwohl ich bei der Andacht kein TV glotzen kann. 


Bin ich weiterhin Mitglied eines Vereins, wird auch hier ein Teil meines Vereinsbeitrags für die GEZ fällig, obwohl ich beim Schwimmen nun wahrlich kein TV glotzen kann.


Gehe ich anschliessend noch in eine Kneipe, muss ich mit dem Preis für ein Bierchen nochmal einen Teil an die GEZ zahlen, obwohl meine Kneipe kein TV zum glotzen hat.


Fahre ich dann mit dem Bus nach Haus, muss ich schon wieder einen Teil über den Fahrpreis an die GEZ zahlen, obwohl ich im Bus kein TV glotzen kann.


Somit bin ich Mehrfachzahler für die GEZ. Das ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.


Es muss dringend ein 'Pay per view' her.

Aber was rede ich - ich zahle keine GEZ, bis diese unerträgliche Mehrfach-Abzocke vom höchsten Gericht rechtmässig entschieden wurde.

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Rundfunkbeitrag
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