Völkerrecht: Ukraine, Krim, Russland – Annexion oder Sezession?
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Kurzfassung:
Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.
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Karl Albrecht Schachtschneider, Berlin
1. Im Kampf um die Krim wirft der Westen Rußland und dessen Präsidenten Wladimir Putin vor, der Einsatz von Soldaten, offen oder verdeckt, habe das Völkerrecht verletzt. Rußland habe die Krim annektiert, meint gar die Bundeskanzlerin. Das überzeugt nicht. Sie ist schlecht beraten. Die Vorwürfe scheinen die Sanktionen, wenn nicht die „indirekte“ Aggression der westlichen Bündnisse, der NATO und der Europäischen Union (EU), gegen die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), insbesondere gegen die Russische Föderation, rechtfertigen, jedenfalls legitimieren zu sollen. Die Fakten kennt die Öffentlichkeit nur verzerrt. Auch ich bin auf die allgemein zugänglichen Informationen angewiesen. Aber wer sich zu dem Konflikt äußert, muß versuchen, die Tatsachen von der Propaganda, welche die meisten jedenfalls der deutschen Medien zu den Ereignissen in der Ukraine verbreiten, zu unterscheiden. Dabei helfen die Einschätzung der Interessenlage und die Kenntnis der Rechtslage.
Die NATO, geführt von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), will sich nach Osten bis an die Grenze Rußlands ausdehnen. Das ist ein wesentlicher Zweck der stetigen Erweiterung der EU, der wirtschaftlichen und auch politischen Basis des europäischen Teils der NATO. Die EU kann als Staatenverbund, wenn nicht Bundesstaat, von wenigen Führern dominiert, leichter als die vielen Einzelstaaten von den USA und deren Diensten einer gemeinsamen Politik verpflichtet werden. Daran ändert nichts, daß nicht alle Mitgliedstaaten der EU der NATO angehören, wie insbesondere wegen ihrer fragilen, wenn nicht obsoleten Neutralität nicht Österreich, Schweden und Finnland. Wenn die Ukraine zur NATO gehört, wie das die USA angestrebt haben und wohl nach wie vor anstreben, wird sie Standort von gegen Rußland und die GUS gerichteten Waffen werden, jedenfalls werden können. Mit dem Umsturz in der Ukraine ist es bereits gelungen, diese aus der GUS herauszubrechen. Das geht gegen die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation und auch der GUS. Rußland hat nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Erweiterung der NATO nach Osten zugelassen, auch schon die Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands in der NATO. Das war eine Veränderung der weltpolitischen Lage. Die freilich nicht vertraglich gesicherte Zusage, die NATO nicht weiter nach Osten auszudehnen, hat der Westen nicht eingehalten. Wenn ein Bündnis, zumal ein Militärbündnis wie die NATO, zu mächtig wird, wird es zur Bedrohung der anderen Staaten und büßt seine freiheitliche Rechtfertigung ein.
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