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Pressebericht zur heutigen Verhandlung!
Alleine die Überschrift ist schon irreführend: Nicht die Anwälte sind verpflichtet, die Maske zu tragen (was der Richter auch bestätigt hat).
Vielmehr ist es dem Richter und allen anderen unmittelbar am Prozess Beteiligten verboten, eine solche zu tragen, 176 Abs. 2 GVG.
Dieses Verbot wollte der Richter nicht durchsetzen, weshalb er vertagt hat !
@RASattelmaier
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