Mittwoch, 3. Februar 2021

Europarat - Impfzwang

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Die gute Meldung: 

Das war´s mit dem Impfterror: 


Die wichtigste Meldung für Menschen 


Jeder Impfzwang ist jetzt von vornherein rechtswidrig

Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem mit Ausnahme von Weißrußland, Kosovo und dem Vatikan alle europäischen Staaten angehören und der der Träger des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, daß niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf.

Die 47 Mitgliedsstaaten werden augefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, daß die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder wenn sich jemand nicht impfen lassen will.

Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert.

Mit dieser Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa Standards und Verpflichtungen gesetzt, sowie völkerechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU als Organisation, anzuwenden sind.

Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte sind damit rechtlich ausgeschlossen. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jeder Behörde, jedem Arbeitgeber, jedem Reiseanbieter, jedem Heimleiter, etc. kann man sich nun darauf berufen.


https://pace.coe.int/pdf/2e0ee40b5d6c4e2e5df5467478961f7561e651733326667a8259ffe25682ae848428feba12/resolution%202361.pdf


https://youtu.be/WF9zOBJapCc


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