Mittwoch, 11. Mai 2022

Zensus 2022 -

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Immobilienenteignung im Bundestag wird vorbereitet - Zensus 2022 mit besonderem Fokus zur Erfassung von Wohnraum


Unter Federführung der linken Socken hat der Bundestag Ende April in einem Antrag die Bundesregierung dazu aufgefordert:


1) ein zentrales Immobilienregister zu erstellen und


2) einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Überführung von Immobilien nach einer Karenzzeit in kommunales Eigentum regelt.


Grund dieses Antrags sind "Geldwäsche" über Immobilien. Das geforderte Gesetz zur Überführung von Immobilien in kommunales Eigentum gelte für alle Fälle, "in denen der im Grundbuch benannte Eigentümer sich weigert, den wahren wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen".


Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001513.pdf


Damit wäre potenziell erstmal auch jeder private Immobilienbesitzer betroffen. Man wird abwarten müssen, wie der spätere Gesetzesentwurf dann tatsächlich ausschaut und genau hinschauen müssen, auch wie die Verpflichtungen zur Mitwirkung aussehen werden. 


Jedenfalls ist deutlich erkennbar, dass hinter diesem Bestreben geplante Enteignungen vollzogen werden sollen.


Zum weiteren Instrumentarium zur Vorbereitung von Lastenausgleich und Enteignungen wird vor allem auch der Zensus 2022 dienen - eine "Volkszählung", die am 15. Mai 2022 beginnt und bei der es u.a. heißt:


"Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Rund drei Viertel dieser Menschen werden laut Statistischem Bundesamt zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. (...)


Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Informationen zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden liefern. Denn: In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen flächendeckend erfasst. Deshalb sei die Gebäude- und Wohnungszählung wichtiger Bestandteil des Zensus 2022, erläuterte das Statistische Bundesamt."


Anders als 2011 geht es beim Zensus 2022 besonders um das Thema Wohnraum und Immobilien:


"Neu ist bei diesem Zensus, dass erstmals auch die Nettokaltmiete, die Dauer und der Grund für einen Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt werden. Damit gehe man auf aktuelle Datenbedarfe ein und liefere eine wichtige Datengrundlage für künftige Planungen, so das Statistische Bundesamt." (tagesschau.de)


Wer ausgewählt wird und nicht mitmacht, wird mit einem Zwangsgeld bis zu 5.000€ belangt. So viel zur "Demokratie", in der wir leben. Ich denke, sehr sehr Viele werden überwiegend keine wahren Angaben in diesen Fragebogen machen. 😊


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