von Gerhard Wisnewski
Das seltsame Schicksal der am 3. Juli 2010 tot aufgefundenen Jugendrichterin Kirsten Heisig lässt viele nicht ruhen. Über 200 E-Mails und Briefe gingen nach der Auskunft der Staatsanwaltschaft im Fall Heisig bei mir ein. Darunter waren deutlich erkennbar auch Stellungnahmen von Polizeibeamten.
Die ausführlichste stammt von einem Kriminalhauptkommissar, der auch Erfahrung mit Mordermittlungen hat. Auch er hat die »Ermittlungsergebnisse« der Staatsanwaltschaft Berlin sorgfältig gelesen. Sein Fazit: »Ich sehe nur Fakten, die gegen einen Suizid sprechen.«
Der Brief trägt keinen Absender und keine Unterschrift: »Sehr geehrter Herr Wisnewski, ich bin Kriminalbeamter in einer deutschen Großstadt und habe die Ereignisse rund um das Verschwinden von Kirsten Heisig aufmerksam verfolgt. Ich habe In meinen vielen Berufsjahren in so manchem Todesermittlungsverfahren mitgearbeitet und kenne mich daher in diesem Arbeitsbereich der Kripo aus.«
Nun kann das natürlich jeder sagen. Allerdings erkennt man an dem fünfseitigen Papier schnell die Ausdrucks- und Vorgehensweise des Profis – was man von der »Auskunft« der Staatsanwaltschaft Berlin über den Todesfall Heisig nicht behaupten kann.
Unprofessionelle Mordkommission
Für den Kripomann ist ausgemacht, dass der Fundort der Leiche von Kirsten Heisig wie ein Tatort hätte behandelt werden müssen. Dass das die Berliner Behörden genauso gesehen haben, beweist die Hinzuziehung der Mordkommission. Umso erstaunlicher ist allerdings, was diese Mordkommission abliefert. Fast alle in einem ordentlichen Tatortbefundbericht zu erwartenden Angaben fehlen in dem von der Staatsanwaltschaft Berlin wörtlich zitierten Bericht der Mordkommission – und die vorhandenen Angaben sind nicht professionell aufbereitet.
Besonders auffällig findet der Kripomann die laienhafte Beschreibung des Tatorts, bei der alles »unprofessionell durcheinander gemischt« wird. Besonders entlarvend ist zum Beispiel der Satz:
So würde vielleicht Lieschen Müller einen Leichenfund beschreiben, nicht aber eine Mordkommission. In einem sogenannten Tatortbefundbericht wird alles separat beschrieben, und zwar fein säuberlich und detailliert. Normalerweise würde hier beispielsweise stehen:
»In der Strickjacke, Material Schurwolle, Marke ›H+M‹, Farbe rot, Größe 40, wurde in der rechten Außentasche in einem braunen Lederetui ein Autoschlüssel mit schwarzem Plastikgriff, Aufdruck ›VW‹, festgestellt.«
In einem ordentlichen Tatortbefundbericht, so der Polizeibeamte, »wird der Körper der Leiche beschrieben, separat werden die Kleidung und Schmuck beschrieben. Und dann bitte präzise. Z. B.: am rechten Ringfinger fand sich ein breiter goldener Ring mit Gravur XY, am linken Handgelenk wurde eine silberne analoge Armbanduhr Marke X getragen, Lederarmband, abgelesene Uhrzeit usw.«
Statt dessen heißt es im Bericht der Berliner Mordkommission nur:
»… ein Fingerring sowie eine Uhr wurde noch getragen …«
Spurenvernichtung statt Spurensicherung
Je weiter man liest, umso abenteuerlicher wird das staatsanwaltschaftliche Dokument, zum Beispiel da, wo es um die Bergung der stark verwesten Leiche geht. Denn
»… dabei wurde der Körper durch die angeforderten Fahrer der Gerichtsmedizin gehalten, um nicht auf den Boden zu fallen …«
Das Urteil des Fachmannes: »Das ist keine Spurensicherung, sondern Spurenvernichtung«: »Bei uns trägt der Erkennungsdienst bei der Tatortarbeit bei Kapitaldelikten weiße Papieroveralls über der normalen Kleidung, damit keine falschen Spuren gelegt werden. Hier jedoch werden Faser- und Mikrospuren von den Kitteln der Mitarbeiter des Bestattungsinstitutes auf die Kleidung der Verstorbenen übertragen.«
Ganz davon abgesehen, dass nach dieser Beschreibung die Fahrer der Gerichtsmedizin nun penetrant nach Verwesung gestunken haben müssen, da dieser Geruch überall anhaftet.
Mit anderen Worten wird hier nicht das kriminalistische Handwerk einer Mordkommission ausgeübt. Entweder, weil daran kein Interesse bestand und/oder weil hier in Wirklichkeit (zumindest zum Teil) Laien am Werk waren.
Schlampige Suche nach Fremdverschulden
Verdacht erregt in den Augen des Kripomannes auch die seltsame Aufhängesituation und der Umgang mit dem angeblichen Erhängungswerkzeug:
»Die Leiche hing einen Meter vom Stamm entfernt an einem Ast, der sich am Ende nach unten biegen lässt (welcher Ast lasst sich nicht am Ende nach unten biegen?), es wurde ein 1,20 m langes Aststück samt Seilknoten sichergestellt.«
Aber warum wurde das Ganze in die Gerichtsmedizin »und nicht in die KTU (Kriminaltechnische Untersuchungsstelle heißt das bei uns) gebracht? Dort hätte man feststellen können, ob z. B. das Seil unter Gewichtsbelastung durch den Körper über den Ast gezogen wurde (Art und Umfang des Faserabriebes des Kunststoffseiles in der Rinde auf der Oberseite des Astes).« Das heißt, ob jemand die lebende oder tote Heisig an dem Seil nach oben zog: »Dann hätte man eine klare Aussage über Mord oder Suizid fällen können.«
Kurz und gut: »Ich frage mich, ob hier Beweismittel gesichert oder vernichtet wurden …« Denn das »Beweismittel Ast« wurde ja damit zur falschen Stelle transportiert und ist daher wahrscheinlich nicht mehr zu gebrauchen. Damit ist auch die Aussage hinfällig, dass kein »Hinweis auf jegliche Art von Fremdverschulden« gefunden wurden. Wohl deshalb, weil in wesentlichen Bereichen offenbar gar nicht danach gesucht wurde.
Fundort ist nicht Todesort
Kommen wir zu der Frage, ob der nur etwa 60 bis 70 Meter von den nächsten Häusern entfernte Fundort von Heisigs Leiche am Heiligendamm auch der Todesort ist, das heißt, ob Heisig wirklich hier starb und seit ihrem Verschwinden und angenommenem Ableben am 28. Juni 2010 hing.
Antwort: Der Fachmann hält es für »undenkbar«, dass Heisigs verwesende Leiche mitten im Hochsommer fünf Tage in unmittelbarer Nähe einer Wohnsiedlung hing:
Die von der Staatsanwaltschaft angegebene »Leichenliegezeit von mehreren Tagen« bei hohen Außentemperaturen sei »mit enormer Geruchsentwicklung verbunden«. »Ich halte es für undenkbar, dass ein verwesender Leichnam so nahe bei der Wohnbebauung schon alleine wegen des Geruchs über mehrere Tage unbeachtet bleibt.« Damit sei eigentlich schon klar, »dass an der ganzen Sache etwas nicht stimmt. Man hätte den Leichnam nach kurzer Zeit finden müssen.«
Es gibt aber noch einen weiteren schwerwiegenden Grund, der gegen die tagelange Anwesenheit der Leiche an diesem Ort spricht – nämlich der fehlende »Tierfraß«. Obwohl in der Auskunft der Staatsanwaltschaft mehrmals von den »Fäulnisveränderungen« an der Leiche die Rede ist, werden Biss- und Fraßspuren von Tieren mit keinem Wort erwähnt. Dabei wären sie natürlich ein wichtiger forensischer Hinweis – erstens auf den Todesort, zweitens auf die Todeszeit.
Fazit des Polizeibeamten:
»Wenn es hier keine Spuren von Tierfraß gab, hat die Leiche dort nur kurz gehangen. Da es aber wie oben beschrieben deutliche Verwesungsanzeichen gab, muss sie vorher woanders gewesen sein. Also hat sie jemand an der Fundstelle dort hingehängt.«Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin würden »Fakten« aufgeführt, »die ein Fremdverschulden des Todes von Kirsten Heisig angeblich ausschließen. Alle diese ›Fakten‹ sind keine Beweise, sondern Behauptungen. … Ich sehe nur Fakten, die gegen einen Suizid sprechen.«
Dringender Mordverdacht
Ein planvolles Vorgehen in Bezug auf einen Suizid ist nach den Worten des Kriminalbeamten ebenfalls nicht zu erkennen: »Was die StA Berlin als objektive Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen von Frau Heisig in Bezug auf den eigenen Tod darstellt, beweist gar nichts. Zu ihrer Anwältin kann sie auch gegangen sein, weil sie sich bedroht fühlte. Zudem: Bei ihr wurde eine Überdosis Antidepressiva im Körper gefunden. ›Anti‹ heißt aber ›gegen‹ Depressionen. Wieso spricht das für einen Suizid?«
Am Schluss zieht der Beamte folgendes Fazit:
»Vorausgesetzt, die Zitate aus dem Bericht der MK sind echt, dann nehme ich zur Kenntnis, dass am Fundort von Frau Heisig eine voreingenommene Polizei, die nureinen Suizid vorfinden wollte, spurenvemichtend unprofessionell gearbeitet hat (auf Anordnung? Von wem?).
Die Fakten aus dem Bericht der StA, die ich hier jetzt nicht wiederholen möchte, begründen den dringenden Tatverdacht, dass Frau Heisig am Abend des 28. Juni ermordet wurde und ihr Leichnam kurz vor der Auffindung an den Fundort verbracht wurde.«
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1 Kommentar:
Es war Mord.
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