Donnerstag, 30. Oktober 2008

Diskriminierung am Arbeitsplatz


Absage an Muslimin rechtens

Eine Muslimin verklagte das Diakonische Werk , weil es ihr ein Vorstellungsgespräch verweigerte. Doch das Landesarbeitsgericht kann keine Diskriminierung erkennen.

Muslimin, dpa
Muslimische Bewerberin: Religiösen Einrichtungen ist es erlaubt, bei der Auswahl ihrer Beschäftigten auch auf deren Religionszugehörigkeit zu achten.
Foto: dpa

Das Diakonische Werk Hamburg hat einer muslimischen Bewerberin nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts zu Recht einen Job verweigert. Das Gericht wies eine Klage der Frau gegen die Diakonie ab, wie ein Justizsprecher am Mittwoch berichtete.

Voraussetzung für die Stelle sei ein Sozialpädagogik-Studium gewesen. "Die Klägerin hat aber weder Studium noch Abitur", so der Sprecher. Mit ihrer Religionszugehörigkeit habe sich das Gericht daher gar nicht beschäftigt. Das Hamburger Arbeitsgericht hatte der Frau zunächst Recht gegeben und das Diakonische Werk im Dezember zur Zahlung von 3900 Euro verurteilt - wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Revision nicht zugelassen

Die Deutsche türkischer Herkunft hatte sich Ende 2006 in Hamburg um eine Projektstelle zur beruflichen Integration von Migranten beworben. Die Diakonie lehnte sie aber mit der Begründung ab, dass sie keiner christlichen Kirche angehöre. Dagegen zog die Frau vor Gericht und bekam zunächst als Entschädigung das Dreifache des monatlichen Gehalts für die ausgeschriebene Stelle zugesprochen.

"Wer nicht geeignet ist, kann auch nicht wegen eines unzulässigen Diskriminierungsmerkmals benachteiligt werden", heißt es nun in der Begründung des Landesarbeitsgerichts. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Diakonie hatte sich bei der Ablehnung der Muslima auf die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Religiösen Einrichtungen wird darin erlaubt, bei der Auswahl ihrer Beschäftigten auch auf deren Religionszugehörigkeit zu achten. Die ausgeschriebene Projektstelle war allerdings aus Mitteln der Europäischen Union und des Bundes finanziert.

(dpa/bön)

Da ich den Fall verfolgt habe, bin ich doch sehr froh, dass er für die Diakonie ein gutes Ende nahm. Nicht so toll finde ich allerdings die Begründung, die die religiöse Sicht außen vor läßt.

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