Montag, 17. August 2020

Selbstinformation ist erste Bürgerpflicht!

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Bußgelder wegen Ordnungs-
widrigkeiten drohen Geschäftsinhabern nur im Saarland und Mecklenburg-Vorpommern. Inwieweit das rechtlich überhaupt durchsetzbar ist, muß ein Rechtsanwalt beantworten. Siehe auch Anwälte für Aufklärung. 


Klagepaten.eu
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