Samstag, 15. Januar 2022

2G und Arbeitsrecht

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🟥 RA Thomas Georgi aus der Kanzlei Hoyer in Regensburg: „Es geht immer noch um Arbeitsrecht und die Pflegeberufe. Diesmal aber ein Hinweis an die Arbeitgeber‼️


Wer berät diese Krankenhäuser und Trägers eigentlich? Denn im Infektionsschutzgesetz (20a) steht das so nicht drin. Der Absatz 3 regelt die neuen Mitarbeiter, die ab dem 16.03. eingestellt werden und diese müssen tatsächlich 2G haben. Für die Bestandsmitarbeiter im Absatz 2 gilt das allerdings nicht. Da steht lediglich, dass die KHs, Mitarbeiter, die 2G nicht erfüllen, an das Gesundheitsamt melden müssen. Mehr aber auch nicht. Da steht nicht, dass sie gekündigt werden dürfen oder dass man sie freistellen muss. Das Gesundheitsamt kann dann ein Berufsverbot ausstellen. Aber das ist eine Kann-Vorschrift.


Wenn sie die Mitarbeiter freistellen, dann können die Mitarbeiter sich den Lohn einklagen bzw. feststellen zu lassen, dass ihnen der Lohn zusteht... Dieses Risiko würde ich als Arbeitgeber nicht eingehen.“


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