Freitag, 18. Februar 2022

Modernes Raubrittertum

 .

Ran an das 

Vermögen der Bürger 

Durch eine Gesetzesänderung des Deutschen Bundestags im Dezember 2019 also kurz vor dem Ausbruch der Coronakrise, geschaffen. Konkret ist es die Änderung des Artikels 21 (zum Gesetz) des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts  mit Geltung ab dem 01.01.2024.


Darin heißt es: „Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung .. 

der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“


Besonders perfide: Nur über die allgemeine Impfpflicht kann die Regierung den Lastenausgleich über alle Bürger rechtfertigen. Denn sonst könnten sich alle Ungeimpften fragen, warum sie für die Schäden der anderen haften sollen. Darüber hinaus würde es dann keine ungeimpfte Kontrollgruppe mehr geben.


Reitschuster.de



.

Keine Kommentare: