Mittwoch, 30. September 2009

Muss Schule muslimische Gebete erlauben?

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Die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher übt
Kritik an dem Berliner Urteil.
.... Foto: idea/Kretschel


Bonn/Berlin (idea) – Kritik am Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes zu muslimischen Gebeten an der Schule hat die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher (Bonn) geübt.

„Es stimmt bedenklich, dass in staatlichen Schulen, die in religiösen Fragen und Belangen prinzipiell der Neutralität verpflichtet sind, zwar Christen häufig vergeblich schulische Räume zu Schülergebetskreisen beantragen, nun aber Muslime diese Gebetsräume mit Verweis auf ihre Pflichtenlehre einfordern“, erklärte sie auf Anfrage von idea.

Das Gericht hatte am 29. September entschieden, dass ein Gymnasium im Berliner Stadtteil Wedding einem muslimischen Schüler die Möglichkeit zum Beten geben muss. Er sei berechtigt, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten. Wenn nötig, müsse die Schule dafür Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Es ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts zu der Frage, wie weit das Recht von Muslimen auf Ausübung ihrer Religion in staatlichen Einrichtungen geht. Geklagt hatte ein 16-jähriger Schüler des Diesterweg-Gymnasiums. Die Schulleiterin hatte ihm vor rund zwei Jahren verboten, seine Gebete in der Schule zu verrichten. Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht im März 2008 in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Schule es dem Jugendlichen vorläufig ermöglichen müsse, in den Unterrichtspausen einmal täglich zu beten. Das bestätigte das Verwaltungsgericht jetzt.


Versäumte Gebet können nachgeholt werden

Die Kläger – die Familie des 16-Jährigen – hatten sich in ihrer Argumentation auf einen Artikel von Frau Schirrmacher bezogen, in dem sie schrieb, dass das fünfmalige Gebet am Tag für muslimische Gläubige zu genau festgelegten Tageszeiten Pflicht sei. „Damit habe ich natürlich nicht gemeint, dass Muslime diese Pflichtgebete nicht verschieben dürfen“, erklärte die Islamwissenschaftlerin gegenüber idea. Zu allen Zeiten habe die islamische Theologie die Möglichkeit eingeräumt, dass versäumte Gebete nachgeholt werden können.

Müssen Mädchen bald verhüllt zur Schule kommen?

Das Urteil des Verwaltungsgerichts werfe zahlreiche Fragen auf, etwa wie man sich eine Rücksichtnahme auf muslimische Gebetszeiten in einer Schule vorzustellen hat. „Können muslimische Schüler jederzeit den Klassenraum verlassen, um zum Gebet zu gehen? Können Klassenarbeiten versäumt werden, wenn sie mit den Gebetszeiten kollidieren? Müssten dann nicht auch für Mädchen und Jungen getrennte Waschungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden? Müssten Mädchen nicht ganz verhüllt zur Schule kommen, da sie zu den Gebetszeiten vollständig bedeckt sein müssen? Wird in einer Schule mit einem offiziellen Gebetsraum bald Druck auf die muslimischen Schüler ausgeübt, die noch nicht zum Gebet gehen?“ Die Folgen dieser Entscheidungen wären für den Schulfrieden u

nd die Durchführbarkeit des Schulalltags nicht absehbar. Der in religiösen Fragen zur Neutralität verpflichtete Staat sollte sich nicht durch Regeln beeindrucken lassen, die von bestimmten muslimischen Gruppen strenger als die islamische Pflichtenlehre definiert werden, so Frau Schirrmacher.


Kritik von Senatsverwaltung und Landeselternausschuss

Kritik am Urteil kam auch von der Senatsverwaltung für Bildung, die

weitere rechtliche Schritte angekündigt hat. Nächste Instanz ist das Oberverwaltungsgericht. Der Senat befürchtet, dass durch die Entscheidung staatliche Schulen ihre Neutralität einbüßen und sich „Glaubensinseln“ bilden könnten. Das Gericht sah indes keine Störung des Schulbetriebs und verwies auf die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht erstrecke sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht z

u glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden. Hierzu gehöre insbesondere das Beten.

Auch der Landeselternausschuss übte Kritik an dem Urteil: Es könne dazu führen, dass die Integrationsbereitschaft unter muslimischen Schülern weiter nachlasse. „Eine Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Ort von Erziehung und Bildung in einem weltanschaulich und religiös neutralen Rahmen, der geprägt sein

muss durch Toleranz, Gleichbehandlung und gegenseitiger Wertschätzung. Leider ist genau dies in zahlreichen Schulen nicht mehr gegeben“, sagte der Vorsitzender des Landeselternausschusses, André Schindler.


Jani's Kommentar:

Was für eine kluge Frau! ..... Gott sei es gedankt ..... Und - sie ist eine wahrhaftige Christin! ..... Eine Prophetin! ..... Eine, die logische Schlußfolgerungen aus vorliegenden Fakten ziehen kann und dabei nichts schönredet. .... Eine, die sich nicht fürchtet. Hat sie etwa Gottvertrauen?! Mit Sicherheit! .....

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