Sonntag, 1. November 2009

Schweinegrippe-Experimente an Kindern!

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Die Uni-Klinik Rostock sucht Kinder und Jugendliche ab drei Jahren für eine Schweinegrippe-Impfstoff-Studie. In ganz Europa sollen 2.000 Kinder mit einem neuen Wirkstoff getestet werden. Nebenwirkungen: ungewiss.

Dies ist kein Einzelfall, denn die Tests an Kindern – die im Übrigen auch an anderen Kliniken laufen, von der Öffentlichkeit aber nicht wahrgenommen werden – werden schon seit ein paar Wochen durchgeführt.

Verantwortungslose Eltern kassieren Kopfgeld


Auch die Uni-Klinik Rostock sucht Kinder für ihre Impfstoff-Experimente gegen Schweinegrippe und zwar im Alter von drei bis 18 Jahren Der Auftraggeber auch hier: der Pharmariese Novartis. Die Eltern sollen eine »Belohnung«, ich nenne es »Kopfgeld«, von 250 Euro bekommen. Der Ausgang der Experimente ist ungewiss, das jedenfalls meldet MRoss Daily News.

Auf die Frage, ob der projektleitende Arzt sich selbst und seine Kinder auch schon gegen die Schweinegrippe impfen lassen würde, antwortete der Mediziner mit ›ja‹. Um die Unbedenklichkeit des Novartis-Impfstoffes zu testen, laufen derzeit weltweite Tests mit Kindern und Jugendlichen (…) Über mögliche Nebenwirkungen äußerte sich der Arzt folgendermaßen: Rötungen an der Einstichstelle, Druck, grippeähnliche Beschwerden, Kopfschmerzen, Gelenk- und Muskelschmerzen. Fehlsteuerungen des Immunsystems

Dem Vernehmen nach sollen vor allem »arme« Familien das Impfstoff-Experiment als willkommene Einnahmequelle nutzen und ihre Kinder in die Klinik bringen. Es gibt pro Termin 50 Euro, also insgesamt 250 Euro »Kopfgeld« für die Gesundheit des eigenen Kindes. Ich nenne das unverantwortlich. Welche Eltern tun so etwas ihren kleinen Kindern freiwillig an?

Schwere Körperverletzung mit Billigung der Eltern?

Ein Ausflug in die Juristerei zeigt: Nach dem Nürnberger Kodex von 1947 ist die Versuchsimpfung mit den Kindern gesetzeswidrig, wenn versucht wird, sie zum Impfen zu überreden. Aber anders kann das ja gar nicht sein, denn ein Kind, das beispielsweise drei, vier oder fünf Jahre alt ist, wird gar nicht begreifen, um was es geht. Hier müsste also die Staatsanwaltschaft prüfen, ob nicht der Straftatbestand der schweren Körperverletzung mit Billigung der Eltern erfüllt ist.

Übrigens: Die Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten der Universität Rostock sucht auch noch Erwachsene für die Teilnahme an einer »Impfstudie«, wie ich heute auf der Homepage (http://tropen.med.uni-rostock.de/) erfahren konnte. Als »Aufwandsentschädigung« erhält man die Fahrtkosten und drei kostenlose Impfungen mit einem neuen Wirkstoff gegen die Schweinegrippe. Na, wenn das kein Geschäft ist!


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