Mittwoch, 12. September 2012

Bundesverfassungsgericht genehmigt ESM-Vertrag unter Auflagen

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute seine Entscheidung über das Eilverfahren zu verschiedenen Beschwerden gegen den ESM-Vertrag bekannt gegeben. Die Richter genehmigen den ESM-Vertrag, formulieren jedoch Bedingungen, die Deutschland geltend machen muss. Demnach muss die Haftung des Landes auf den im Vertrag normierten Anteil des ESM-Stammkapitals von rund 190 Milliarden Euro begrenzt sein.

Die Übernahme zusätzlicher Zahlungen oder Haftungen, falls weitere Zahler im Euro-Raum ausfallen sollten, wird damit ausgeschlossen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle begründete die Entscheidung auch politisch, zumal die Folgen einer weiteren Verzögerung des Inkrafttretens des ESM-Vertrags nicht abschätzbar seien.



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