Montag, 4. November 2013

Europäische Union will »intolerante Bürger« überwachen

.....

Paul Joseph Watson

Das Europäische Parlament erörtert gegenwärtig einen beunruhigenden Vorschlag, der Regierungen verpflichtete, Bürgerinnen und Bürger, die als »intolerant« angesehen werden, zu überwachen. Dies könnte etwa zu einem Verbot sämtlicher Kritik gegenüber dem Islam oder dem Feminismus führen.

Der Entwurf zu einem »Europäischen Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz« (im englischen Original: »European Framework National Statute for the Promotion of Tolerance«), den die Nichtregierungsorganisation (NGO) European Council on Tolerance and Reconciliation

(ECTRerarbeitet hatte, wurde im vergangenen Monat dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres(LIBE) des Europaparlaments überreicht und soll jetzt vermutlich zur Verabschiedung vorbereitet werden.

Einem Bericht des Gatestone Institutezufolge stellt dieses Statut eine »beispiellose Bedrohung des Grundrechts auf Rede- und Meinungsfreiheit« dar und könnte letztlich dazu führen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in Europa massiv eingeschränkt werde, weil etwa »kritische Stimmen gegenüber dem Islam und dem islamischen Recht, der Scharia, verboten werden könnten. Auf dieses Ziel haben moslemische Aktivistengruppen seit mehr als zwei Jahrzehnten hingearbeitet«.

Das Statut soll hauptsächlich erreichen, dass »antifeministische« und »islamfeindliche« Äußerungen verboten werden, wie es in dem Dokument heißt. Dies würde bedeuten, dass jede Kritik an feministischen politischen Überzeugungen oder dem Islam als »Volksverhetzung« betrachtet würde.

In Abschnitt 4 des Dokuments heißt es: »Es gibt keinen Grund, tolerant gegenüber intoleranten Menschen zu sein. Dies ist dann besonders wichtig, wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung, Rede- und Meinungsfreiheit berührt ist.« Die Ausrottung der Intoleranz hat mit anderen Worten Vorrang vor dem Recht auf freie Meinungsäußerung von Millionen europäischer Bürger.

»Religiöse Gruppen und Schulen, Anhänger einer bestimmten Religion oder auch nur Eltern, die ihren Kindern bestimmte moralische Werte vermitteln wollen, würden alle unter Generalverdacht der Intoleranz gestellt«, warnt die Organisation European Dignity Watch, die die Einhaltung der Bürgerrechte kritisch verfolgt.

In dem Entwurf wird festgelegt: »Angehörige gefährdeter oder benachteiligter Gruppen genießen zusätzlich zu dem allgemeinen Schutz, zu dem die Regierung jeder Person innerhalb des Staates gegenüber verpflichtet ist, noch besonderen Schutz.«

Dahinter steht im Grunde die Forderung, das Recht auf freie Meinungsäußerung der Bürger Europas müsse eingeschränkt werden, damit die »zusätzlichen« Rechte von Minderheiten nicht durch »intolerante« Bemerkungen beeinträchtigt werden. Dies schließe auch ein, solche Gruppen »durch den Kakao zu ziehen« – diese Definition würde Satire praktisch unmöglich machen und verbieten.

Das Rahmenstatut fordert den Aufbau einer »besonderen Verwaltungseinheit« in jedem der 28 EU-Mitgliedsstaaten, die die Durchsetzung und Einhaltung des Statuts überwachen soll. Sie soll dem Justizministerium des jeweiligen Landes angegliedert werden und auch Strafen verhängen dürfen. 

Zusätzlich soll in jedem Land eine »Nationale Kommission zur Überwachung der Toleranz« zur »Förderung der Toleranz« geschaffen werden.

»Es droht die Gefahr, dass die Prinzipien der Vertragsfreiheit und der Freiheit, sein Leben nach den eigenen moralischen Vorstellungen gestalten zu können, von einem neuen Verständnis von ›Gleichheit‹ verdrängt werden. Diese würde die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht aller Europäer untergraben und das Privatleben der Bürger rechtlicher Unsicherheit und der Kontrolle von Bürokraten unterwerfen«, kommentiert European Dignity Watch. »Es geht hier letztlich um die Kontrolle des Sozialverhaltens der Bürger durch die Regierung. Diese Tendenzen erinnern immer stärker an lange vergangene totalitäre Ideen und stellen einen beispiellosen Angriff auf die Bürgerrechte dar.«

Der Entwurf fordert auch die »Umerziehung« von Personen, die als intolerant eingestuft werden. »Jugendliche, die Straftaten begangen haben und verurteilt wurden,… sind verpflichtet, sich einem Rehabilitierungsprogramm zu unterziehen, durch das ihnen eine Kultur der Toleranz anerzogen werden soll«, heißt es in dem Entwurf.

Schulen sollen von der Grundschule an von den Regierungen verpflichtet werden, »die Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu ermutigen, Verschiedenheit und Vielfalt zu akzeptieren und ein Klima der Toleranz gegenüber den Qualitäten und Kulturen anderer zu fördern«.

In dem Vorschlag wird auch gefordert, die Bürger durch die »Gehirnwäsche« der Massenmedien zu mehr Toleranz zu erziehen. Dazu soll die Regierung sicherstellen, dass die Fernsehsender »einen festgesetzten Anteil ihres Programms dazu einsetzen, ein Klima der Toleranz zu fördern«.

Dieser Entwurf stellt nicht nur eine alarmierende Bedrohung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar, sondern wirkt angesichts der Beschwerden führender europäischer Mächte über die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern sowie führenden Politikern durch die NSA auf köstliche Weise ironisch.

Angesichts der europäischen Geschichte in diesem Zusammenhang ist es durchaus wahrscheinlich, dass die EU dieses Statut verabschieden wird. Bereits 2001 erklärte die EU, sie habe das Recht, gegen ihre Kritiker vorzugehen, nachdem der Europäische Gerichtshof geurteilt hatte, die EU sei berechtigt, »politische Kritik der europäischen Institutionen und ihrer führenden Vertreter zu unterbinden«.



....

Keine Kommentare: