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Janis Anmerkung:
Jetzt weiß ich auch, warum so viele Pfarrer sich vor klaren Ansagen scheuen. Durch diesen Paragraphen sind sie immer manipulierbar / unter Druck zu setzen. Das ist einer Kirche Jesu Christi unwürdig ! Und gehört demzufolge abgeschafft. Denn das ist nicht Gottes sondern des Teufels Handschrift !
Eingabe an die Landessynode der EKM zur geplanten Einführung des neuen Pfarrdienstrechts (PfDG.EKD)
Die Unterzeichner sprechen sich gegen die geplante uneingeschränkte Übernahme des neuen 'Ungedeihlichkeitsparagraphen'
in das Pfarrdienstrecht der EKM aus (§ 80 Absatz 1 i.V.m. § 79 Absatz 2 Satz 2 Nr. 5 PfDG.EKD). Dieser Paragraph sollte
ersatzlos aus dem Pfarrdienstrecht gestrichen werden. Ansonsten muss dem Rechtsmissbrauch dieses Paragraphen durch
Ausführungsbestimmungen vorgebeugt werden.
Wenn jemand eine Störung nicht verursacht hat, kann sie durch seine Versetzung auch nicht beseitigt werden. In einem
Verfahren sollte nur belangt werden, wer sich dienstrechtlich etwas zuschulden kommen lässt.
Der dabei angewandte Grundsatz, ein Pfarrer müsse alles vermeiden, was
zu Konflikten führt, bei denen nicht schon vorher sicher ist,
ob sie bewältigt werden, steht im Widerspruch zum evangelischen
Bekenntnis. Die Einheit der Kirche wird weder durch einheitliche Riten,
noch durch einheitliche Meinungen in Alltagsfragen begründet, sondern
durch die Einheit im Glauben an Jesus Christus, der das Verlangen
nach der Erkennbarkeit dieser Einheit trotz aller Vielheit auslöst.
Seit Anbeginn der Kirche gehören Konflikte mit zu dem Weg, auf dem
um die Sichtbarkeit der Einheit gerungen wird. Konflikte um jeden
Preis zu vermeiden hieße, sich nicht mehr um das Verständnis des
Evangeliums bemühen zu können und an seiner Statt ein fragwürdiges
Harmoniebedürfnis oder den Zeitgeist zum heimlichen Maßstab der
Verkündigung zu machen. Sätze wie die zitierten sollten deshalb so
nicht wieder in Bescheiden auftauchen.
Um solchem Missbrauch vorzubeugen, sollte auf den sogenannten
Ungedeihlichkeitsparagraphen am besten vollständig verzichtet werden.
Die Instrumente der traditionellen Visitation, der neuen regelmäßigen
Dienstgespräche, die Dienstaufsicht, das Disziplinarrecht und
das Lehrbeanstandungsrecht sowie mögliche Gesundheitsprüfungen als
Interventionsmittel sind vollkommen ausreichend, um Konflikte zu
bewerten und in diese eingreifen zu können.
Initiative gegen Missbrauch ....
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