"Erfolgsmenschen sind leicht zu
erkennen. Sie haben blaue
Flecken an den Ellenbogen."
Rudolf Platte (1904 - 1984 Schauspieler)
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Johannes 14,6 ... Jesus spricht zu ihm: Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich. /// Römer 1,17 ... Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben; wie denn geschrieben steht: "Der Gerechte wird aus dem Glauben leben."
∞ Sola Scriptura … allein die Schrift
∞ Solus Christus … allein Christus
∞ Sola Gratia … allein die Gnade
∞ Soli Deo Gloria … Gott allein gehört die Ehre
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"Erfolgsmenschen sind leicht zu
erkennen. Sie haben blaue
Flecken an den Ellenbogen."
Rudolf Platte (1904 - 1984 Schauspieler)
Das Reden über Sex hat inflationäre Ausmaße angenommen – auch in der Kirche. Zugleich aber herrscht eine erstaunliche Sprachlosigkeit unter uns, wenn es um die Gabe der Sexualität als Aufgabe geht. Prüderie unter Christen hat viele Formen: Sie kann den Menschen durch restriktives Moralisieren beschämen, sie kann ihn aber auch durch schamloses Verwischen der Grenzen demoralisieren. Darüber hinaus hat es vielen Ehepaaren schlichtweg die Sprache verschlagen, weil die Realität des Scheiterns in der eigenen Sexualität dominiert. Enttäuschungen, Frustrationen und Verletzungen sind kaum zu vermeiden; die Sprachlosigkeit darüber sollte aber nicht hingenommen werden. Die Heilung der Herzen und der Ehen beginnt, wenn Menschen dazu befähigt werden, das Erlebte oder Nichterlebte in ihrer Sexualität zu benennen und die damit einhergehende Scham auf angemessene und behutsame Weise in Worte zu kleiden. Es braucht daher in der Kirche insgesamt, aber auch in den Gemeinden vor Ort, ein neues, an der kraftvollen, lebenshaltigen Verheißung der Bibel ausgerichtetes Reden über Sex!
Die Revolution der Liebe, die das zeitlos aktuelle Modell propagiert, dauert an. Diese in der Zweiheit von Mann und Frau liegende kreatürlich-kreative Kraft der Geschlechtlichkeit soll wider den Zeitgeist behauptet und in seiner ganzen Schönheit, Fülle und Freude lebendig werden!
Was ist in Schweden los? Was in allen reichen Industrienationen passiert, sagt Wolf, nur zeigt es sich in Schweden besonders deutlich: Während die Männer und Frauen zuoberst meist gleich viel verdienen, werden Frauen in schlechten Jobs immer noch miserabel bezahlt. Mehr noch: Mit dem Erfolg von Frauen entsteht gleichzeitig eine neue Klasse von Bediensteten, auf welche die Anwältin, Investmentbankerin oder Chirurgin zunehmend angewiesen sind. Es sind nun Nannys, Putzfrauen und Haushaltshilfen, die die Karrierepaare von häuslichen Aufgaben befreien. Wolf schreibt: «Skandinavische Länder halten den Rekord bei der Geschlechtertrennung, gerade weil sie traditionelle weibliche Aktivitäten am stärksten outsourcen und unbezahlte Hausarbeit in eine reguläre Beschäftigung verwandelt haben.»
Denn die Lehre, daß wir von Gott nichts wissen können, daß wir ihn nicht erkennen können, ist in unsern Zeiten zur ganz anerkannten Wahrheit, zur ausgemachten Sache geworden, — eine Art von Vorurteil —, und wer es versucht, den Gedanken faßt, mit der Erkenntnis Gottes sich einzulassen, die Natur desselben denkend zu begreifen, der kann gewärtig sein, daß man gar nicht einmal Acht darauf hat und [ihn einfach mit der Behauptung stehen läßt], daß ein solcher Gedanke ein längst widerlegter Irrtum, daß darauf gar nicht mehr zu achten sei.
Je mehr sich die Erkenntnis der endlichen Dinge ausgebreitet [hat], indem die Ausdehnung der Wissenschaften beinahe ganz grenzenlos geworden ist, alle Gebiete des Wissens zum Unübersehbaren erweitert [sind], um so mehr hat sich der Kreis des Wissens von Gott verengt. Es hat eine Zeit gegeben, wo alle Wissenschaft eine Wissenschaft von Gott gewesen ist; unsere Zeit dagegen hat das Ausgezeichnete, von allem und jedem, und zwar einer unendlichen Menge von Gegenständen zu wissen, nur nichts von Gott.
Bemerkenswert ist das Seelenbedürfnis der Abgeordneten, deutschen Hausfrauen „veranwortliches Kaufverhalten“ zu ermöglichen, indem Waren aus den israelisch besetzten Gebieten besonders gekennzeichnet werden sollten. Weil sie nicht „made in Israel“ sind, müssen sie ohnehin voll verzollt werden. So sieht es die EU vor. Die Waren aber zusätzlich zu kennzeichnen, kommt einem Aufruf zum Boykott gleich. Früher hieß es in Hitler-Deutschland: „Kauft nicht bei Juden“. Unklar ist, warum die Antrag stellenden Grünen keinen „verantwortungsvollen Kaufentscheid“ bei Waren aus anderen „besetzten Gebieten“ fordern, wie Tibet, Nord-Zypern oder der marokkanischen Sahara. Die Abgeordneten kümmert auch keine Kennzeichnungspflicht von Waren aus schlimmsten Diktaturen oder Produkten, die durch Kinderarbeit entstanden sind.
Wem wollen eigentlich die Grünen schaden? Um nicht in den Geruch des Antisemitismus zu geraten, heißt es in ihrem Antrag ausdrücklich, dass kein Boykott „israelischer oder jüdischer“ Produkte beabsichtigt sei. Sehr ehrenwert, aber was bitteschön sind „jüdische Produkte“? Sind die beschnitten oder tragen die einen großen schwarzen Hut? Offenbar gibt es in Deutschland dann auch behinderte, epileptische, geisteskranke, evangelische, lutheranische und erzkatholische Produkte neben Bio-Milch und Öko-Gemüse.
Die Grünen stellten einen Antrag: „Abrissverfügungen für Solaranlagen zu stoppen“. Dabei ging es um Solaranlagen, die das Auswärtige Amt mit Hunderttausenden Euro finanziert und über eine NGO für Beduinen bei Hebron in den Wüstensand setzen ließ. Jene extrem anti-israelische NGO weigerte sich aus politischen Gründen, bei den israelischen Behörden die vorgeschriebenen Baugenehmigungen einzuholen. Die Abgeordneten der Grünen hätten als Opposition einen wahrlich guten Grund gehabt, dem AA in Berlin wegen unverantwortlichem Umgang mit deutschen Steuergeldern auf die Finger zu klopfen, anstatt sich blindlings einer politischen Protestaktion gegen Israel anzuschließen.
Manche Anträge der Linke bedürfen kaum eines Kommentars, da sie allein darauf ausgerichtet sind, dem Staat Israel zu schaden. Derartiges sollte nicht die Aufgabe eines Parlaments sein, das sich sonst stets für Frieden und Völkerverständigung einsetzt.
So etwa das Urteil zum steuerfreien Existenzminimum vom 29. Juni 1990, das Familien Steuerfreiheit auch für das Existenzminimum ihrer Kinder zusichert (BVerfG 82,60). Das ist 23 Jahre her. Frist? Keine. Umgesetzt? Nein. Ein Teil dieser zu viel gezahlten Steuern wird in Form von Kindergeld zurückgezahlt und taucht allen Ernstes immer wieder in Regierungsberichten als teure „Familienförderung“, als Geschenk an die Eltern auf. Nein, wie großzügig, dass man es zurückgibt, obwohl man es gar nicht erst einziehen dürfte. Eine Frechheit.
Das „Trümmerfrauenurteil“ vom 7. Juli 1992 (BVerfG 87,1), das „eine familienorientierte Gestaltung der Sozialpolitik im Hinblick auf die leistungsbegründende und angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ forderte, weil es eine Benachteiligung der Familien sei, „wenn die Kindererziehung (…) mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird, obwohl Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt“. Unglaublich, dass man so etwas noch irgendwo lesen darf. Man sollte es ausdrucken und einrahmen, denn mehr als ein vergilbter Satz ist es leider nicht. Vielleicht kann einer der jetzigen Verfassungsrichter der 80-jährigen Mutter, die mich neulich anschrieb, erklären, warum ihre Rente trotz sechs großgezogener Kinder nicht einmal die Hälfte eines Hartz-IV-Regelsatzes erreicht? Angemessen? Dabei ist das, was sie getan hat „leistungsbegründend“ laut Urteil. Das heißt, laut Gericht müsste die Erziehung ihrer Kinder genauso Rentenansprüche generieren wie die Einzahlung von Beiträgen.
Ich zum Beispiel habe vier Kinder „eingezahlt“ ins System. Verschiedene Schätzungen sagen, ein Kind kostet im Lauf seines Lebens über 100.000 Euro, bis es auf eigenen Beinen steht. Ich hätte mir also meine 400.000 Euro, die ich insgesamt noch zahlen werde, auch einfach sparen können, ein Haus kaufen oder als private Altersvorsorge anlegen und über eine volle Berufstätigkeit zusätzliche Rentenansprüche generieren können. Da meine Kinder aber nicht als Vorteil, sondern als Handicap gerechnet werden, droht mir später Altersarmut und meine Kinder bezahlen stattdessen die Renten der Kinderlosen. Irgendwie habe ich mir unter Generationenvertrag immer etwas anderes vorgestellt. Dies Urteil ist 21 Jahre alt. Frist: Keine. Umgesetzt: Nein. Bis heute haben wir es noch nicht einmal geschafft, dass den Frauen, die vor 1992 Kinder entbunden haben, gleich viel Rente ausgezahlt wird, wie den Frauen, die später entbunden haben. Es ist eine Schande!
Dann gibt es noch das „Kinderbetreuungsurteil“ vom 10. November 1998 (BVerfG 99,216), das den Familien nicht nur die Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung ihres Familienlebens zusicherte, sondern den Staat dazu verpflichtete, alle Entscheidung der Eltern „in ihren tatsächlichen Voraussetzungen“ zu fördern. Es reicht also nicht nur, einer Mutter zu sagen: Du kannst ja zu Hause bleiben und deine Kinder selbst erziehen, nein, der Staat muss dieses unliebsame „Hausfrauen-Modell“ auch noch fördern – sagt jedenfalls das Bundesverfassungsgericht. Es ist das Urteil, das ein Betreuungsgeld nahezu zwingend einfordert als Alternative zur massiven Krippen-Förderung und die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ sehr eindeutig in die Hand der Eltern legt. Dieses Urteil ist 15 Jahre alt. Fristsetzung: Keine. Umsetzung: Monatlich 150 Euro Betreuungsgeld, das vielleicht kommt, sollte die SPD es nicht vor das gleiche Verfassungsgericht zerren wie angekündigt. Im Gegensatz dazu monatlich 1.200 Euro Krippen-Förderung als Alternative, die sogar mit Rechtsanspruch garantiert wird. Gleichwertig sieht anders aus. Ich bin sehr gespannt, ob das Gericht bei einer tatsächlichen Verfassungsklage sein eigenes, früheres Urteil über Bord werfen würde. Und wenn ja, mit welcher Begründung.
Und zuletzt noch das „Pflegeversicherungsurteil“ vom 3. April 2001 (BVerfG 103,242), das exemplarisch die Berechnung der Beitragssätze als nicht konform mit dem Grundgesetz deklarierte, „allein schon weil Versicherte, die Kinder erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit dem gleichen Beitrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder“. Das Gericht empfahl zusätzlich, alle anderen Beiträge in soziale Sicherungssysteme ebenfalls auf ihre Familienfreundlichkeit hin zu überprüfen. Denn auch hier gilt: Allein schon durch die Kosten und Einkommenseinbußen, die Eltern haben, um die zukünftigen Beitragszahler großzuziehen, haben sie bereits ihren Teil für das Solidarsystem geleistet. Dieses Urteil wiederum ist zwölf Jahre alt. Fristsetzung gab es auch hier nicht. Umsetzung: Eltern zahlen inzwischen stolze 0,25 Prozent weniger in die Pflegeversicherung ein als Nichteltern. Das ist wirklich großzügig umgesetzt und kompensiert sicher massiv die über 100.000 Euro. Vielen Dank!