Freitag, 4. September 2015

Menschenwürde gilt auch für Ungeborene

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Hjalmar Stemmann  
"Wer mit 20 nicht links ist, hat kein Herz,  
wer mit 40 immer noch links ist, 
hat keinen Verstand"


Frankfurt am Main/Berlin (idea) – Die sozialistische Partei „Die Linke“ hat ihren Aufruf, den „Marsch für das Leben“ am 19. September in Berlin zu blockieren, bekräftigt. Bereits Ende Juni hatte sie dazu aufgefordert, die Demonstration für das Lebensrecht Ungeborener, Kranker und Alter zu stören. Daraufhin wandte sich die „Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur“ (Frankfurt am Main) mit einer Postkartenaktion unter dem Motto „SOS Leben“ an die Parteivorsitzenden Katja Kipping und Bernd Riexinger: „Ihr Ansinnen, das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit einschränken oder gar ganz verhindern zu wollen, ist empörend.“ Die Partei sollte der Tatsache Rechnung tragen, „dass laut Grundgesetz das Recht des Menschen auf sein Leben vom Zeitpunkt seiner Zeugung an geschützt ist“. Jene Bürger, die sich für ungeborene Kinder engagieren, setzten sich damit für ein Grundrecht ein: „Nehmen Sie das zur Kenntnis: Wir, die wir in einem freiheitlichen Staat leben, werden uns nicht einschüchtern lassen!“

Kipping: Sitzdemonstrationen sind legitim
In einem Antwortschreiben aus dem Büro der Parteivorsitzenden Kipping heißt es, man teile die Auffassung, dass Versammlungs- und Meinungsfreiheit hohe Güter seien. Dazu gehöre aber auch, dass Meinungen nicht unwidersprochen blieben. Sitzdemonstrationen seien ein legitimes Mittel zivilen Ungehorsams. „Symbolische Blockaden“ dieses Marsches habe es auch in der Vergangenheit gegeben: „Ich glaube nicht, dass sich irgendeineR der TeilnehmerInnen der vergangenen Jahre geängstigt oder eingeschüchtert gefühlt hat.“ 

Ferner sei im Grundgesetz nicht die Menschenwürde ungeborener Kinder geschützt: „Zum Rechtssubjekt und damit zum Träger von Grundrechten wird der Mensch jedoch erst mit der Vollendung der Geburt.“ 

Der Linken gehe es darum, das Recht der Frauen zu stärken, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen wollen oder nicht. Dafür werde man auch in Zukunft die Versammlungsfreiheit nutzen.

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