Mittwoch, 19. November 2008

Buß- und Bettag ... natürlich heute ...


Der Buß- und Bettag ist in der evangelischen Kirche ein Termin der Besinnung und Neuorientierung. Obwohl der Festtag im kirchlichen Leben der Protestanten tief verankert ist, verlor er im Jahre 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung seinen gesetzlichen Schutz. Seit 1532 sind Festgottesdienste nachgewiesen, die anfangs allerdings an unterschiedlichen Tagen abgehalten wurden. In vielen Ordnungen der evangelischen Kirche wurde der Buß- und Bettag auch zu aktuellen Anlässen vorgeschrieben und erfuhr zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) eine besondere Ausbreitung. Im Jahre 1852 wurde für alle Protestanten der Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Ewigkeitssonntag als einheitlicher Termin festgelegt.

Buße und Sühne gehören in allen Konfessionen zum gelebten Alltag, allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. In besonderen Notfällen oder bei drohenden Katastrophen hielt man schon im Mittelalter so genannte Sühnetage ab. Dies konnte auch mehrmals im Jahr der Fall sein. Die protestantischen Kirchen übernahmen diese Tradition als Tage der Besinnung und Neuorientierung im Leben. Sie dienten als Ersatz für die abgelehnte Bußzeit von Aschermittwoch bis Ostern. Bereits 1532 wurden in Straßburg spezielle Bußgottesdienste abgehalten.

Vereinheitlichung des Termins

In den Folgejahrhunderten entwickelte sich eine Vielzahl von Buß- und Bettagen: In 28 Ländern waren bis zu 47 verschiedene Termine bekannt. Evangelische Kirchenordnungen schrieben diese für aktuelle Anlässe vor. Eine besondere Ausbreitung erfuhren die Buß- und Bettage während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648), der mit seinen Schrecken häufige Anlässe dafür bot. Die Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenregierungen legte 1852 den Festtag auf einen singulären Termin: der Mittwoch nach dem (später so genannten) Volkstrauertag und vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr (Ewigkeitssonntag).

Kein Feiertag mehr

Im Jahre 1994 wurde der gesetzliche Schutz für den Buß- und Bettag in allen deutschen Bundesländern bis auf Sachsen aufgehoben. Damit sollten die Kosten des Arbeitgeberanteils an der Pflegeversicherung gegenfinanziert werden. Auch weiterhin finden natürlich am Vormittag oder Abend des Buß- und Bettages in allen evangelischen Kirchen gut besuchte Gottesdienste statt, die gegen Ende des Kirchenjahres Selbstbesinnung und Neuorientierung bieten.

Autoren: Simone Assmann, Lars Winterberg


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