Mittwoch, 28. Oktober 2015

Meinungs- und Gewissensfreiheit - gerade auch für Pastoren

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PETITION AN: OBERBÜRGERMEISTER DANIEL RAPP

Keine Strafverfolgung von Pastor Jakob Tscharntke und das bleibende Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung



Pastor Jakob Tscharntke wurde aufgrund seiner Predigt vom 11. Oktober 2015 wegen angeblicher Volksverhetzung durch einen anderen Theologen angezeigt. Die Anzeige beruft sich auf § 166 und § 130 des StGB sowie auf den Artikel 16 des Grundgesetzes. Ferner forderte dieser Theologe ein Predigtverbot, welches jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde.
Wir möchten Pastor Tscharntke in dieser Angelegenheit mit der Petition moralisch und rechtlich unterstützen. Zum einen, weil es hier um die Diffamierung eines Einzelnen geht, wie auch um die Grundrechte unserer zugesicherten Verfassung aus dem Grundgesetz.
Ferner sehen wir auch die christlichen Grundwerte in Gefahr, da sich solche Anzeigen häufen und wir ein Ungleichgewicht in der Haltung innerhalb unserer Gesellschaft erkennen können. Wir sehen die Gefahr, dass sich eine intellektuelle Verfolgung gegen Christen ausbreitet.
Diese Art der Verfolgung gegen bekennende Christen, möchten wir entgegenwirken.
Begründung:
1. Wenn kritische Äußerungen gegen die hiesige Politik zu Strafverfolgungen führen, so müsste der halbe Bundestag verhaftet und angeklagt werden, Dort wird zum Teil durch die Opposition sogar wesentlich unverblümter argumentiert.
2. Die Demokratischen Grundrechte erlauben den Dialog und Konsens zur Erhaltung der Demokratie. Zur Erinnerung, laut Grundgesetz Art. 20 hat das Volk das Recht dazu.
Art. 20 GG Absatz 1 - 4 (Widerstandsrecht) Wortlaut Zitat:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
3. Der § 130 nicht erfüllt ist, da Pastor Tscharntke weder zum Hass angestachelt hat, noch zu Gewalttaten aufgerufen hat. Auch hat er in seiner Predigt keine Böswilligkeiten erkennen lassen und immer wieder die Liebe Gottes zu den Menschen betont. Es gab weder Beschimpfungen noch Verleumdungen. Seine Predigt richtete sich gegen die derzeitige Asylpolitik und der drohenden Gefahren der derzeit stattfindenden Völkerwanderung nach Europa. Diesbezüglich hat er nach besten Wissen und Gewissen sachlich und nüchtern Fakten zusammengestellt und in seiner Predigt einfließen lassen.
4. Der § 166 nicht erfüllt ist, da Pastor Tscharntke keine Beschimpfungen gegen andere Religionen, hier insbesondere gegen den Islam ausgesagt hat. Seine kritischen Bemerkungen dazu sind schlicht verdreht worden. Es liegt daher nahe, dass Pastor Tscharntke lediglich mundtot gemacht werden soll, welches eher einen Rufmord gleichkommt.
5. Artikel 16 des Grundgesetzes kommt hier in keinster Weise zum Tragen und ist nichtmal annähernd als Sachbestand oder Aussagewertigkeit in der Predigt zu deuten.




Zur Petition

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