Christine Rütlisberger
Um den Euro zu retten, bereitet die EU einige Regeln vor, die unsere demokratischen Grundfesten erschüttern. Im Vertragsentwurf steht etwa, dass die EU-Spitzen künftig bei Veruntreuung von Steuergeldern aus dem Rettungsfonds straf- und zivilrechtlich nicht mehr verfolgt werden dürfen.
Als sich die 17 Chefs der Euroländer beim jüngsten Krisengipfel in Brüssel auf eine gemeinsame Strategie zur Rettung Griechenlands und zur Stabilisierung der Eurozone einigten, da herrschte weithin Erleichterung. Die Medien haben über die Ergebnisse des Treffens gejubelt. In Brüssel sitzen jedoch politische Korrespondenten und nicht wie in London oder Frankfurt erfahrene Finanzjournalisten, die die Tragweite der getroffenen Entscheidungen absehen könnten. Denn mit dem zweiten Hilfspaket für Athen und den beschlossenen Verträgen wird aus der EU eine Transferunion. Es gibt nach dem Willen der EU künftig keine Haushaltssouveränität der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten mehr. Im Klartext: Die Steuerzahler wohlhabender EU-Staaten müssen ohne Widerspruchsrecht jede gewünschte Summe an Brüssel zahlen. Wir nennen die Einzelheiten des Vertragtextes, der es in sich hat.
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