Christine Rütlisberger
Um den Euro zu retten, bereitet die  EU einige Regeln vor, die unsere demokratischen Grundfesten erschüttern.  Im Vertragsentwurf steht etwa, dass die EU-Spitzen künftig bei  Veruntreuung von Steuergeldern aus dem Rettungsfonds straf- und  zivilrechtlich nicht mehr verfolgt werden dürfen.
Als sich die 17 Chefs der Euroländer beim jüngsten Krisengipfel in  Brüssel auf eine gemeinsame Strategie zur Rettung Griechenlands und zur  Stabilisierung der Eurozone einigten, da herrschte  weithin Erleichterung. Die Medien haben über die Ergebnisse des Treffens  gejubelt. In Brüssel sitzen jedoch politische Korrespondenten und nicht  wie in London oder Frankfurt erfahrene Finanzjournalisten, die die  Tragweite der getroffenen Entscheidungen absehen könnten. Denn mit dem  zweiten Hilfspaket für Athen und den beschlossenen Verträgen wird aus  der EU eine Transferunion. Es gibt nach dem Willen der EU künftig keine  Haushaltssouveränität der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten mehr. Im  Klartext: Die Steuerzahler wohlhabender EU-Staaten müssen ohne  Widerspruchsrecht jede gewünschte Summe an Brüssel zahlen. Wir nennen  die Einzelheiten des Vertragtextes, der es in sich hat.
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