22.04.2016
Kann ein Arzt meine Behandlung verweigern? Was gehört zur ärztlichen Behandlung alles dazu? Hier erfahren Sie mehr zum Umfang und dem Inhalt der ärztlichen Behandlungspflicht.
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Freie Patientenwahl
Die Wahl des Arztes ist in der Regel frei (vgl. § 76 SGB V).
Ist denn ein Arzt in seiner Wahl genauso frei oder ist er verpflichtet,
jeden zu behandeln, der zu ihm kommt? Es muss zwischen Kassenärzten und
privat abrechnenden Ärzten unterschieden werden.
Kassenärzte
Kassenärzte haben sich verpflichtet, an der medizinischen Versorgung
der Kassenpatienten teilzunehmen. Ein Kassenarzt darf einen
Kassenpatienten daher nicht ablehnen, es sei denn, er hat keinen Termin
frei.
Inhalt der Behandlungspflicht
Jeder Arzt schuldet eine sorgfältige, an den neuesten Erkenntnissen
der Medizin ausgerichtete, persönliche Behandlung. Was das im Einzelnen
bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Folgende Tätigkeiten muss der Arzt vornehmen:
- Anamnese
Der Arzt erforscht die Vorgeschichte der Erkrankung.
- Befunderhebung
Der Arzt untersucht den Patienten.
- Diagnostik
Der Arzt leitet aus seinen Untersuchungsergebnissen eine Diagnose ab.
Er ist verpflichtet, diese in jeder Phase der Behandlung zu überprüfen
und gegebenenfalls zu korrigieren (vgl. das Urteil des OLG Stuttgart vom
23.03.1989 abgedruckt in MedR 1989, Seite 251).
- Therapie
Nach der Diagnose muss sich der Arzt für eine bestimmte Therapie
entscheiden. Er muss die Therapie wählen, die nach dem Stand der
Wissenschaft am wirkungsvollsten erscheint und die geringsten Risiken
birgt.
- Nachsorge
Für einen optimal verlaufenden Heilprozess ist die ärztliche Nachbehandlung unersetzlich.
Dem Arzt kann auf jeder Stufe ein Fehler unterlaufen. Dies nennt man
dann Behandlungs- oder Kunstfehler. Wann ein solcher Fehler vorliegt
erfahren Sie hier. Welche Folgen sich hieraus ergeben, können Sie hier nachlesen.
Gut zu wissen
Im Notfall darf kein Arzt eine Behandlung ablehnen, sonst macht er sich strafbar gemäß § 323 c Strafgesetzbuch (§ 323 c StGB) wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Rechtsprechung geht von einem Notfall aus, wenn sich eine Erkrankung plötzlich und rasch verschlimmert.
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