Donnerstag, 19. November 2015

Wenn ein Fremdling bei euch wohnt ... eine biblisch-theologisch fundierte Betrachtung

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Janis Anmerkung ....  

Danke Herr, das ist jetzt eine sehr schnelle Gebetserhörung meiner Not! Amen 
Danke Georg!


Es gibt nicht wenige Menschen unterschiedlicher Weltanschauung, die nur sehr ungerne auf die Bibel Bezug nehmen.

Umso mehr überrascht es, wenn in der Integrations– und Migrationsdebatte gerade diese die Bibel und ihr Erstes Testament (vulgo: Altes Testament) heranziehen.

Da wird mit Deuteronomium, Kapitel 10, Vers 19, argumentiert („Darum sollt ihr auch die Fremdlinge lieben; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.“) – oder eben auch mit Buch Leviticus, Kapitel 19, Vers 33f („Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken; er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst…“).

Ebenso gerne wird mit dem Kirchenasyl als Zufluchtsort argumentiert, welches sich auf eine Funktion der Heiligtümer im Ersten Testament der Bibel (und auch der Kirchen im Mittelalter) bezieht – selbst wenn dies rechtlich unwirksam ist.


Dazu einige exegetische Beobachtungen und Betrachtungen…

Die sehr positiven Aussagen in der Bibel über den Umgang mit Fremden im eigenen Land, von denen zwei bereits zitiert wurden, zeugen von großem Mitgefühl für die Ausländer im alten Israel. 

Nun verweisen in der Diskussion, wie gesagt, einige auf Bibelstellen wie die bereits genannten, um sie geltendem Recht entgegen zu setzen.

Das Problem dabei ist, dass die, die so argumentieren, eine simplifizierende Korrelation zwischen dem alten israelitischen Sozialrecht und der heutigen Situation vornehmen – als ob die Bibel auf heutige gesellschaftliche Problemstellungen antworten würde, als wenn die damalige Situation vergleichbar und leicht übertragbar wäre.

Doch bevor man eine solche Vergleichbarkeit konstatieren kann, muss man die biblischen Texte genauer betrachten; bevor man also das altisraelitische Recht auf die aktuelle Situation anwendet, muss man verschiedene Fragen klären, wie z.B.:

  • Gab es im zweiten Jahrtausend vor Christus dort, wo diese Gesetze ihren Ursprung haben, so etwas wie eine nationale Souveränität, eine rechtliche Gebietshoheit, einen Staat im modernen Sinne?
  • Was genau war ein „Fremdling“, wie war sein Status sozialrechtlich definiert?
  • Wie erlangte man den Status eine „Fremdlings“, für den diese Rechte galten?

Die erste Frage ist eindeutig zu beantworten.

Kleine und große Nationen hatten deutlich erkennbare Grenzen, die in der Regel durch Naturmerkmale gekennzeichnet waren, typischerweise durch Flüsse, Täler und Bergketten – nicht unähnlich heutigen Grenzen.
Die Begründung agyptischer Pharaonen auf dem Kriegszug war oft, die Grenzen Ägyptens zu erweitern oder auszudehnen.

Kriege wurden meist darum geführt, wo denn nun genau die Grenzlinien gezogen würden, und Festungen wurden strategisch platziert, um das Territorium zu verteidigen und um die Bewegungen von wandernden Gruppen (wie z.B. Nomaden) zu überwachen.

Schon damals wurden auch Genehmigungen – analog moderner Visa – ausgestellt, dass das Land betreten werden durfte.

Im Grab von Khnumhotep, Herrscher von Zentralägypten (ab ca. 1865 vor Christus), wird eine Gruppe Reisender vor dem Herrscher dargestellt.

Ein Beamter übergibt ihm eine Genehmigung (oder ein Visum) für 37 Reisende aus Syrien–Kanaan. 

Solche Einreisegenehmigungen wurden an den Grenzübergängen ausgestellt.

Jüngere Ausgrabungen im nördlichen Sinai im Tell Hebua, nur wenige Kilometer vom Suez–Kanal, haben solche Festungen enthüllt.

Unweit davon, südöstlich, befindet sich Tell el–Borg, dort befinden sich zwei weitere Festungen an der Straße nach Ägypten, aus den Jahren zwischen 1450 und 1200 vor Christus.

Die alten Ägypter waren sehr vorsichtig, wem sie erlaubten, in’s Land zu kommen.


Die alten Israeliten nun waren sich der Notwendigkeit bewußt, die territoriale Souveränität Ägyptens (und auch anderer Länder) zu respektieren.

Nach dem Auszug aus Ägypten führten Mose und die Hebräer 40 Jahre im Sinai ein nomadisches Leben.

Weil in jenen Tagen nicht einmal Ägypten einen Hegemonialanspruch auf die Halbinsel erhob, konnten sich die Hebräer frei bewegen und benötigten keinerlei Visa.

Doch als sie den Sinai verlassen wollten, mussten sie Edom passieren, um in die südliche Jordanebene zu gelangen; und dazu war, wie wir dem vierten Buch Mose (Numeri), Kapitel 20, die Verse 14–21, entnehmen können, die Genehmigung des „Gastgeberlandes“ vonnöten:

„Und Mose sandte Botschaft aus Kadesch zu dem König der Edomiter: 
So lässt dir dein Bruder Israel sagen: 
Du kennst all die Mühsal, die uns betroffen hat, dass unsere Väter nach Ägypten hinabgezogen sind und wir lange Zeit in Ägypten gewohnt haben und dass die Ägypter uns und unsere Väter schlecht behandelt haben. 
Und wir schrien zu dem HERRN; der hat unsere Stimme gehört und einen Engel gesandt und uns aus Ägypten geführt. 
Und siehe, wir sind in Kadesch, einer Stadt an deiner Grenze. 
Lass uns durch dein Land ziehen. 
Wir wollen nicht durch Äcker oder Weinberge gehen, auch nicht Wasser aus den Brunnen trinken. 
Die Landstraße wollen wir ziehen, weder zur Rechten noch zur Linken weichen, bis wir durch dein Gebiet hindurchgekommen sind. 
Edom aber sprach zu ihnen: 
Du sollst nicht hindurchziehen oder ich werde dir mit dem Schwert entgegentreten. 
Die Israeliten sprachen zu ihm: 
Wir wollen auf der gebahnten Straße ziehen, und wenn wir von deinem Wasser trinken, wir und unser Vieh, so wollen wir's bezahlen. 
Wir wollen nichts als nur zu Fuß hindurchziehen. 
Er aber sprach: 
Du sollst nicht hindurchziehen. 
Und die Edomiter zogen aus, ihnen entgegen, mit mächtigem Heer und starker Hand. 
So weigerten sich die Edomiter, Israel zu gestatten, durch ihr Gebiet zu ziehen. 
Und Israel wich ihnen aus.“

Obwohl sie also höflich um die Durchreisegenehmigung baten und zudem Entschädigung anboten, wurde es ihnen nicht gestattet, hindurch zu ziehen; darüber hinaus setzte Edom seine Truppen in Bewegung, um sicher zu gehen, dass die Israeliten ihr Land nicht beträten.
Es ist also ganz deutlich, dass Ausländer eine offizielle Genehmigung brauchten, um ein Land betreten zu dürfen.

Und dann – wie ist das nun mit dem „Fremdling“?
Die Bibel ist ja kein Dokument, in das wir nach Belieben hineinlesen können, was wir wollen.
Die Frage muss also kontextuell beantwortet werden – und die Antwort muss darauf basieren, was die Schlüsselworte bedeuteten, als sie ursprünglich verwendet wurden, bevor wir sie auf unsere Zeit übertragen.
Das wichtigste hebräische Wort für unsere Diskussion ist „ger“ (גר), welches je nach Bibelausgabe unterschiedlich übersetzt wird, – meist jedoch mit „Fremder“, „Fremdling“ oder „Ausländer“ wiedergegeben wird – doch korrekterweise mit „Gast, Besucher, Aussenstehender“ übersetzt werden müsste.
Es kommt ungefähr 80 Mal im Ersten Testament als Substantiv vor, und noch einmal ähnlich oft als Verb „gwr“ (גור), und kann am Besten mit „sich vorübergehend aufhalten – vorübergehend wohnen“. 
Die Übersetzung „Fremdling“ ist unpräzise und wohl auch ein wenig irreführend, weil es noch andere hebräische Begriffe für „Fremder“ und „Ausländer“ gibt, nämlich „ nekhar“ (נכר) und „zar“ („זר“).
Der Unterschied zwischen den letzteren beiden und „ger“ ist, dass, obgleich alle drei „Fremdlinge“ sind, die beiden letzten quasi auf der Durchreise sind, aber nur der „ger“ einen Rechtsstatus erhält.

Es gibt verschiedene Episoden in der Bibel, wie ein Fremder ein „ger“ wird.
Eine Person oder eine Gruppe musste die Erlaubnis der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes (bzw. der Kultur) bekommen.
Vielleicht die bekannteste Geschichte hat damit zu tun, wie die Kinder Israels Ägypten betraten.
Im Buch Genesis erfahren wir, wie während einer Hungersnot in Kanaan die Söhne Jakobs unter den gegeben Umständen das Normalste der Welt taten – nämlich nach Ägypten zu gehen, wo der Nil das Land fruchtbar hielt.
Und obgleich ihr Bruder Joseph ein hoher Beamter war, der dem Pharao empfahl, ihnen zu erlauben, sich im nordöstlichen Nildelta niederzulassen, sahen sie sich doch verpflichtet, die Genehmigung von Pharao einzuholen:

„Da sprach der Pharao zu seinen Brüdern: 
Was ist euer Gewerbe? 
Sie antworteten: 
Deine Knechte sind Viehhirten, wir und unsere Väter. 
Und sagten weiter zum Pharao: 
Wir sind gekommen, bei euch zu wohnen im Lande; denn deine Knechte haben nicht Weide für ihr Vieh, so hart drückt die Hungersnot das Land Kanaan. 
So lass doch nun deine Knechte im Land Goschen wohnen. 
Der Pharao sprach zu Josef: 
Es ist dein Vater und es sind deine Brüder, die zu dir gekommen sind. 
Das Land Ägypten steht dir offen, lass sie am besten Ort des Landes wohnen, lass sie im Lande Goschen wohnen, und wenn du weißt, dass Leute unter ihnen sind, die tüchtig sind, so setze sie über mein Vieh.“ 
(Genesis 473–6)

Hier sehen wir, wie sie ihre Absicht „zur Verweilzeit“, „sich vorübergehend aufzuhalten“ („gwr“), erklären und ehrerbietig fragen: „lass sie im Lande Goschen wohnen“ – es geht also um ein „zeitweiliges wohnen“,
Und niemand Geringerer als der Pharao selbst erteilt ihnen die Genehmigung.
Das bedeutete, dass die Hebräer, obgleich sie Ausländer waren, für eine Zeit einen legalen Status hatten, mit allen Rechten und Pflichten eines Inländers.

Eine zweite Geschichte zeigt, wie eine Genehmigung bzw. Erlaubnis, oder eine Einladung, im fremden Land zu wohnen, dazu führte, dass Mose ein „Fremdling“ wird, jemand, der für eine Zeit in einem fremden Land wohnt.
Nachdem Mose den ägyptischen Aufseher geschlagen und getötet hatte, floh er nach Ägypten, durchquerte den Sinai und landete schließlich in Median (vermutlich im Nordwesten der Arabischen Halbinsel).
An einem Brunnen traf er die Töchter von Jitro, des Priesters des kleinen Ortes, die gekommen waren, um ihre Herden zu tränken.
Als sie durch die anderen Hirten belästigt wurden, kam Mose ihnen zur Hilfe, so dass sie früher als sonst heimkehren konnten. Also fragte ihr Vater sie:

„Und als sie zu ihrem Vater kamen, sprach er: 
Warum seid ihr heute so bald gekommen? 
Sie sprachen: 
Ein ägyptischer Mann stand uns bei gegen die Hirten und schöpfte für uns und tränkte die Schafe. 
Er sprach zu seinen Töchtern: 
Wo ist er? 
Warum habt ihr den Mann draußen gelassen? 
Ladet ihn doch ein, mit uns zu essen. 
Und Mose willigte ein, bei dem Mann zu bleiben. 
Und er gab Mose seine Tochter Zippora zur Frau. 
Die gebar einen Sohn und er nannte ihn Gerschom; denn, sprach er, ich bin ein Fremdling geworden im fremden Lande.“
(Exodus 218–22)

Obgleich es in diesem Textabschnitt kaum Details gibt, ist es doch offensichtlich, dass Mose, nachdem er in das Heim (Zelt?) von Jitro eingeladen wurde, bald mit diesem eine Verabredung traf, Zippora zu heiraten, seine älteste Tocher, und die Verantwortung für Jitro’s Herden übernahm (Exodus 31).
Somit war er nun in der Lage, sich selbst einen „Verweilenden“ („ger“) zu nennen, nicht mehr nur einen „Durchreisenden“ („nekhar“), obwohl er in einem fremden („nakhiriyah“) Land lebte.
So ist denn auch der Name seines Sohnes, Gershom (darin ist das Wort „ger“ enthalten), ein Widerhall dessen, dass sein Status sich nunmehr geändert hatte.

Aus den vorliegenden genannten Texten können wir also schließen, dass es zu biblischen Zeiten verschiedene Länder gab, diese Grenzen hatten, welche zu beschützen und zu respektieren waren, und dass Ausländer, die in einem anderen Land wohnen wollten, dazu irgendeine Art der Genehmigung benötigten, damit sie einen legalen Status mit allen Rechten, Privilegien und Pflichten erhalten konnten.
Die Abgrenzung des blichen Gesetzes zwischen „Fremdling“ („ger“) und Ausländer („nekhar“ oder „zar“) ist überdeutlich.
Der „ger“ in der israelitischen Gesellschaft konnte z.B. Sozialleistungen erhalten, wie das Recht darauf, bei der Ernte übrig gebliebenes aufzulesen (Leviticus 199–10; Deuteronomium 2419–22), und sie konnten Mittel aus dem Zehnten empfangen (Deuteronomium 2612–13)
Was Rechtsangelegenheiten anging, war der Grundsatz: 
„Für die ganze Gemeinde gelte nur eine Satzung, für euch wie auch für die Fremdlinge. 
Eine ewige Satzung soll das sein für eure Nachkommen, dass vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr. 
Einerlei Gesetz, einerlei Recht soll gelten für euch und für den Fremdling, der bei euch wohnt.“ (Numeri 1515–16)
Was die Arbeit anging, so sollten „ger“ und einheimische Bürger gleichen Lohn erhalten(Deuteronomium 2414–15
In keinem dieser Fälle wurde das Recht auf den „nekhar" oder „zar“ ausgeweitet.
In gewisser Weise waren die „ger“ nicht einfach „Fremdlinge“, denen sozialer und rechtlicher Schutz angeboten wurde – sie wurden betrachtet wie Konvertiten, die am religiösen Leben teilnehmen konnten, z.B. beim Pessach–Fest (Exodus 1213) oder Jom Kippur, den Tag der Entsühnung (Leviticus 1629–30).
Darüber hinaus wurde auch von ihnen erwartet, dass sie Speisevorschriften und Heiligungsgesetze einhielten (Leviticus 178–12). 
Auch war es in der israelitischen Gesellschaft nicht erlaubt, Geld gegen Zinsen zu verleihen – wohl aber an einen Ausländer („nekhar“).
Diese Passagen des Gesetzes machen deutlich, dass Fremdlinge („ger“) in allem der indigenen Bevölkerung gleichgestellt waren, Ausländer („nekhar“) hingegen nicht.
Es wäre falsch, die beiden Kategorien von Fremden und Ausländern miteinander zu verwechseln, und die Bibelstellen auf illegale Immigranten und Flüchtlinge anzuwenden – da beiden Gruppen nicht der Status des „ger“ eignet; für diese Thematik taugen die genannten Bibelstellen also nicht.

Schließlich noch ein kurzes Wort zum „Kirchenasyl“ als Zufluchtsstätte.
Dies’ religiöse Asyl hat seinen Ursprung in der Wüstenzeit des Volkes Israel nach dem Auszug aus der ägyptischen Sklaverei.
Dort lebte die ganze Gemeinschaft zusammen – mit der Stiftshütte in ihrer Mitte.
Exodus 21: 12–14 stellt fest: 
„Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben. 
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann.
Wenn aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, so sollst du ihn von meinem Altar wegreißen, dass man ihn töte.“
Fälle von fahrlässiger Tötung waren keine Kapitalverbrechen (Exodus 2133–36).
Damit also das ius talionis (dem Gesetz des Ausgleichs), „Auge um Auge, Zahn um Zahn… Leben um Leben“ (Exodus 2123–25), nicht einfach von einem einzelnen Familien– oder Sippenmitglied durchgeführt wurde, konnte der Täter in die Stifthütte laufen, wo er zunächst sicher war und seinen Rechtsfall in aller Ruhe und Ausführlichkeit vorbringen und vortragen konnte.
Also das Volk sich nun aber in der neuen Heimat Israel ausgebreitet hatte, brauchte es mehrere vergleichbare Zufluchtsorte wie ehedem die Stiftshütte.
So wurden sechs Städte bestimmt, drei auf jeder Seite des Jordans (Numeri 3511–30; Josua 201–6).
Und noch einmal werden die Voraussetzungen für ein „Kirchenasyl“ deutlich gemacht:
„Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen.“ (Numeri 3515
„Kirchenasyl“ ist biblisch gesehen also der Ort, um einen fairen Prozess im Falle fahrlässiger Tötung bzw. eines Unfalltodes zu bekommen – tertium non daretur, für andere Delikte gilt es nicht.
Diese Zufluchtsstätte ist nicht der Ort, um rechtmäßige Verfahren zu umgehen – oder die Konsequenzen aus rechtsstaatlich falschem Handeln zu vermeiden.
„Kirchenasyl“, wie es in der Flüchtlingsfrage verstanden wird, verstößt in vielen Fällen also sowohl gegen das Gesetz und gegen den biblischen Befund

Am Ende  also geht es darum, die Heilige Schrift nicht für Partikularinteressen eisegetisch zu missbrauchen – so ehrenwert das Anliegen auch sein mag.
Unser Recht ist in manchem durchaus als von der Bibel inspiriert anzusehen – sie sollte aber gerade auch deswegen, wo sie in politischen Fragen angewendet wird, sorgfältig gelesen und Kontexten verstanden werden.
Die in der Diskussion genannten Bibelstellen jedenfalls taugen nicht für die aktuelle Diskussion.


Versuch einer Übertragung eines Textes von James K. Hoffmeier





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