Mittwoch, 27. Juli 2016

Lobby hat gedroht >> kein Frackingverbot

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(24. Juni 2016) Die Große Koalition hat heute die Weichen für die Nutzung von Fracking in Deutschland für die nächsten Jahre gestellt. Das heute beschlossene Gesetzespaket enthält nicht – wie von Umweltorganisationen und BürgerInnen seit Jahren vehement gefordert – ein vollständiges Verbot von Fracking für die Öl- und Gasförderung in allen Gesteinsformationen. Zumindest aber hat unser aller massiver Protest dafür gesorgt, dass die gesetzlichen Regelungen nun wesentlich strenger sind als noch vor einem Jahr zu erwarten war. 


Was wurde beschlossen?

Fracking in Sandstein, das sogenannte Tight Gas-Fracking, ist erlaubt. Auch die Entsorgung des Lagerstättenwassers, das teilweise giftige und radioaktive Stoffe enthält, durch Verpressung in den Untergrund wird trotz der ungeklärten Risiken nicht untersagt. Beides wird jedoch in einigen besonders sensiblen Gebieten wie Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Einzugsgebieten für die Trinkwasserversorgung und Lebensmittelherstellung ausgeschlossen. Zudem wird es in Zukunft eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eingeschränkte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bei Fracking-Vorhaben geben. 

Verboten wird die kommerzielle Anwendung von Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein. In diesen Gesteinsformationen sollen aber vier wissenschaftlich begleitete Probebohrungen zulässig sein. Die Bundesländer behalten ein Vetorecht, müssen also diese Probebohrungen auf ihrem Gebiet nicht erlauben. Im Jahr 2021 soll die „Angemessenheit des Verbots nach dem bis dahin vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik überprüft werden“.
 
 
Was kritisieren wir?

Nicht umsonst hat die Öl- und Gasindustrie die Verabschiedung dieses Gesetzespakets gefordert und es nun weitestgehend begrüßt. Die Unternehmen erhalten – nach fünf frackingfreien Jahren in Deutschland – Rechtssicherheit für Fracking im Sandstein. Dabei bestehen hier viele der Umwelt- und Gesundheitsrisiken genauso wie bei Schiefergasfracking: Eintrag oder Entstehung gesundheitsschädigender Substanzen im Grundwasser, klimaschädliche Methanemissionen, gesundheitsschädliche Emissionen in der Umgebungsluft, Erdbebengefahr. Durch die Einführung der Fantasiedefinitionen „konventionelles“ und „unkonventionelles Fracking“ suggeriert die Große Koalition, dass es eine harmlose und eine gefährliche Variante des Fracking gäbe. Nirgendwo sonst auf der Welt wird diese Unterscheidung getroffen. 

Auch Schiefergasfracking wird eben nicht einfach unbefristet verboten, wie SPD und Union selbstherrlich verkünden. Durch die Erlaubnis von Probebohrungen signalisiert die Große Koalition die Bereitschaft, auch diese Technik künftig in Deutschland zu etablieren. Dazu passt, dass die Fortführung des Verbots in fünf Jahren erneut auf den Prüfstand gestellt werden soll. Die Probebohrungen sind ein Versuch, bis dahin die Unbedenklichkeit von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein nachzuweisen. Dabei wird ignoriert, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl nationaler als auch internationaler renommierter Universitäten und Forschungsinstitute bereits heute ausreichend Argumente für ein uneingeschränktes Fracking-Verbot liefern.

So haben WissenschaftlerInnen des Helmholtz Zentrum München kürzlich herausgefunden, dass auch harmlose Fracking-Chemikalien im Untergrund für den Menschen gefährliche Transformationsprodukte bilden. KlimaforscherInnen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) hatten Anfang des Jahres mit atmosphärischen Hintergrundmessungen bewiesen, dass der sprunghafte Anstieg des aggressiven Klimagases Methan in der Atmosphäre seit 2007 in direktem Zusammenhang mit dem Fracking-Boom in den USA steht. Sie widerlegten damit ebenso wie Harvard-WissenschaftlerInnen die Angaben der US-Umweltbehörde EPA, dass es keinen signifikanten Methan-Anstieg durch Fracking gebe.
 
 
Was haben wir erreicht?

Die jetzt getroffenen Regelungen sind strenger als es noch vor einem Jahr möglich erschien. Das ist in ganz besonderem Maße dem hartnäckigen Einsatz der Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und all der einzelnen, politisch engagierten Menschen zu verdanken, die ihren Abgeordneten im Bundestag keine Ruhe gelassen haben. Wir bedanken uns bei allen, die diesen Kampf gemeinsam mit uns ausgefochten haben! 

Zu den wesentlichen Änderungen im Vergleich zum ursprünglich vorgelegten Regelungsentwurf gehört das im Wasserhaushaltsgesetz verankerte Verbot von Fracking im Ton-, Schiefer-, Mergel- und Kohleflözgestein zur Förderung von Erdgas und Erdöl. Zuvor sollte Fracking in diesen Gesteinsformationen nur oberhalb von 3000 Metern und nur für die Gasförderung untersagt werden. Ebenfalls neu ist die Begrenzung der Probebohrungen auf vier Stück. Im bisherigen Entwurf gab es keine Limitierung. Auch das Vetorecht der Landesregierungen für diese Bohrungen ist neu. Damit können die Länder klar signalisieren, dass sie auch in Zukunft kein Schiefergasfracking wollen. 

Ein großer Erfolg ist auch, dass die vom Wirtschaftsflügel der Union in den ursprünglichen Entwurf hineinverhandelte Expertenkommission nun doch keinen Genehmigungsautomatismus für Schiefergasfracking mehr in Gang setzen kann. Nach dem Willen der CDU/CSU sollte diese Kommission den Einsatz von Fracking in bestimmten Gesteinsformationen für unbedenklich erklären können, woraufhin unter Umständen schon ab 2019 auf dieser Grundlage Genehmigungen für kommerzielles Fracking im Schiefergestein erteilt worden wären. 

 
Wie geht es jetzt weiter?

Trotz der erzielten Teilerfolge ist Fracking nicht vom Tisch. Es kann ab sofort – nach fünf Jahren Moratorium – wieder in Niedersachsen im Sandstein gefrackt werden. Doch es wird massiven Widerstand vor Ort gegen diese Fracking-Vorhaben geben. Gemeinsam mit unserem breiten Bündnis aus Umweltverbänden und Bürgerinitiativen werden auch wir uns weiter dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung den nächsten Schritt geht und ein vollständiges und unbefristetes Fracking-Verbot erlässt. 






Umweltinstitut.org

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