Sonntag, 14. November 2010

Martinsumzüge 2010: GEMA fordert von Kindergärten Lizenzgebühren für Martinslieder

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Bei ihrer täglichen Jagd nach dem schnöden Mammon scheinen viele Unternehmen und Einrichtungen mittlerweile überhaupt keine Schamgrenzen mehr zu kennen.

Ein ganz aktuelles Paradebeispiel dafür, wie man selbst christliche Festtage wunderbar für den Kommerz und
somit für die weitere Bereicherung ausschlachten kann, präsentiert uns in diesen Tagen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA).

In den letzten Wochen haben die kleinen Besucher der Kindergärten in Deutschland wieder mit viel Liebe, Leidenschaft und Phantasie eine große Anzahl von bunten Laternen gebastelt. Nun warten diese kleinen und äußerst kreativen Geister voller Ungeduld und Vorfreude auf den Moment, an dem sie ihre Kreationen hell erleuchtet und voller Stolz beim Martinsumzug präsentieren dürfen. Dabei können sie noch froh sein, dass sie für ihre Laternen lediglich das Bastelmaterial bezahlen mussten. Vielleicht kommt nämlich irgendwann der Zeitpunkt, ab dem sie für ihre an Lillifee, Hello Kitty, Bibi Blocksberg, Tabaluga, Bob der Baumeister oder Benjamin Blümchen angelehnten Laternen noch eine Extra-Copyright-Gebühr entrichten müssen.

Alte Martins-Klassiker dürfen noch straffrei gesungen werden

Die GEMA hat es jetzt nämlich vorgemacht und die Lizenzkeule auch gegen Kindergärten & Co. ausgepackt. Der Musikrechte-Verwerter ist inzwischen zu dem Schluss gekommen, dass ein Kopieren von Texten und Noten aus Liederbüchern kein Kavaliersdelikt mehr sein darf. Sollten sich Kindergärten also dazu hinreißen lassen, eine, zwei, drei oder gar vier Seiten aus einem Liederbuch zu kopieren, um daraus anschließend ein Liederbüchlein für den Martinsumzug zu gestalten, dann müssen die dafür Verantwortlichen Täterinnen und Täter anschließend mit gnadenloser Strafverfolgung rechnen.

Die GEMA betont zwar, dass das Urheberrecht nur bei Personen greift, die nicht vor mehr als 70 Jahren verstorben sind und die beliebtesten Martins-Klassiker daher noch immer straffrei zum Besten gegeben werden dürfen, doch da es auch einige moderne Lieder gibt, die speziell auf den Martinstag zugeschnitten sind, bestehe trotzdem unbedingter Handlungsbedarf.


56 Euro für maximal 500 Kopien

Dabei schlüpft die GEMA in die Rolle des Scheinheiligen und sieht sich in diesem Zusammenhang lediglich als Inkassounternehmen. Diese Funktion übernehme Sie für die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition, die in diesem Fall für die Rechtevergabe zuständig ist. Ein Lizenzvertrag, der den Kindergärten inzwischen angeboten wurde, ist für 56 Euro (44,80 Euro für kommunale und kirchliche Kindergärten) bei maximal 500 genehmigten Kopien zu haben und bietet den Einrichtungen die nötige rechtliche Sicherheit, so die Argumentation der VG.

Deren Geschäftsführer, Christian Krauß, gibt sich unterdessen als "Retter der Kindergärten vor noch größerem Übel“, denn schließlich sei es für die Kindertagesstätten so um ein Vielfaches günstiger, da sich diese die Liederbücher nun nicht mehr in großer Stückzahl kaufen müssten. Der Lizenzvertrag gibt Ihnen endlich die Möglichkeit für das legale Kopieren einzelner Textpassagen aus Liederbüchern, ohne dabei die Urheberrechte zu verletzen.

Stichprobenkontrollen auf Martinsfesten?

Die verantwortlichen Geldeintreiber weisen den Vorwurf der "Abzocke" weit von sich und sprechen lediglich von einer "kleinen Kompensation für nicht verkaufte Liederbücher". Peter Hempel von der GEMA äußerte sich zu den Vorwürfen in der Augsburger Allgemeinen wie folgt: "Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher." Nur wie war das denn vorher? Ist man da mit verdeckten Ermittlern auf Martinsfesten zugegen gewesen und hat Stichprobenkontrollen durchgeführt? Laut groben Schätzungen der VG Musik Edition haben mittlerweile jedenfalls rund 3500 Kindergärten den angebotenen Lizenzvertrag in Anspruch genommen.

Der heilige Martin von Tours hätte sich wohl angewidert abgewandt

Wäre einer der Herren von der GEMA bzw. der VG Musikedition seiner Zeit an der Stelle des „Heiligen Martin von Tours“ gewesen, dann gebe es heute keine Probleme und Diskussionen um die Vergabe von Kinderliedern zu einem solchen Tag. Denn ganz offensichtlich hätte keiner von ihnen auch nur einen lächerlichen Gedanken daran verschwendet, seinen Mantel mit einem Bettler zu teilen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein schönes Martinsfest.

Quelle

Jani's Anmerkung:

Dieser Staat ist sich wirklich für nichts zu schade .... Kinderfreundliches Land Deutschand? Weit gefehlt! Aber über den demografischen Wandel jammern. Welch Heuchelei steckt in den Staatsdienern. Man beachte dabei, dass der Staat momentan immer noch das deutsche Volk ist.

Fehlendes Geld holt man sich einfach von denen, die sich eh nicht wehren können.

Was genau steht in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschand? Politiker sollen zum Wohl des Volkes regieren! Schöne Worte, die immer mehr zu leeren Worthülsen verkommen.

Die GEMA ist die größte Abzockbude gleich nach den Fernsehgebühren.... Bananenrepublik Deutschland. Die Kleinen henkt man und die Großen läßt man laufen. Und auch das im Großen wie im Kleinen.

Ich glaube die einzige Art, die unsere Bediensteten verstehen, ist die Art des politischen Ungehorsams. Die Geschichte der DDR zeigte das ja sehr anschaulich. Allerdings wurde der Protest zum Ende hin nicht niedergeknüppelt.

Da ist uns die Bundesrepublik Deuschland weit voraus ... Man schaue nur einmal nach Stuttgart. Wasserwerfer ... Gummiknüppel ... Pfefferspray. Mal schauen, was noch so in den nächsten Jahren kommt.
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