Dienstag, 28. Januar 2014

Nachteilsausgleich für Legastheniker

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Für die Gedankenlosen ... 
Für die Unsensiblen ...
Für die, die alles meinen zu wissen und doch nichts wissen ...
Für die Hochmütigen, die meinen soviel besser zu sein ...
Für die, die für alles schon eine vorgefertigte Meinung und Schubladen haben ...
Für die Unbarmherzigen, die sich die Schwächen anderer zu Nutze machen, um ihnen zu schaden ...


Zum Lesen und Begreifen, was sie anrichten *** !!!


Für all die Kinder, die unter solchen zu leiden hatten und haben ! 

Für meinen Sohn, der mir einmal sagte**, wenn er groß ist, will er anderen Kindern helfen, denen es so geht, wie es ihm viele Jahre in der Schule ging !

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Der Sinn des Nachteilausgleiches



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Schüler, Auszubildenden oder Studenten sollen eine Rückmeldung über den Stand ihres Lernfortschritts erhalten. Im derzeitigen deutschen Bildungssystem wird dies durch Zensuren abgebildet. Wenn nun das Abfragesystem nur bedingt geeignet ist, den Lernfortschritt zu beurteilen, kommt es zwangsläufig zu Fehleinschätzungen. Solche werden von den Lernenden als Ungerechtigkeit wahrgenommen und können bis zur Lernverweigerung führen.

Besonders schwerwiegend betroffen von Fehleinschätzungen durch ein nur bedingt geeignetes Abfragesystem sind Lernende mit Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie und Dyskalkulie. Legastheniker werden aufgrund ihrer eingeschränkten schriftlichen Kommunikationsfähigkeit (verminderte Lesegeschwindigkeit und -ausdauer, eingeschränkte Schreibleistungen) in unseren Schulsystemen aufgrund der vorwiegend schriftlichen Leistungsabfrage permanent benachteiligt. Bei Schülern mit Dyskalkulie kommt es in naturwissenschaftlichen Fächern zu unrealen Bewertungen, wenn die vermittelten Zusammenhänge vor allem mit Hilfe von Rechenaufgaben abgefragt werden.

Wenn wir diese Gedanken in aller Konsequenz zu Ende führen, erkennen wir, dass eine Diskussion über den Nachteilausgleich bei Teilleistungsstörungen nur die Spitze des Eisbergs ist. Die Ursache des Problems liegt in der eingeschränkten Eignung unseres heutigen Systems der Leistungsabfrage, den tatsächlichen Leistungsstand der Lernenden zu reflektieren. Diese Einschätzung finden die Lehrenden immer wieder bei der Auswertung von Tests, Klassenarbeiten und Klausuren bestätigt.

Die Gewährung eines Nachteilausgleiches für Lernende mit Teilleistungsstörungen ist ein erster Schritt für mehr Gerechtigkeit und stärkerer Leistungsfähigkeit im Bildungssystem und ganz entgegen dem Trend  nahezu kostenneutral. Keiner kommt auf die Idee, körperlich behinderten Jugendlichen wegen nicht erbrachter Leistungen im Fach Sport den Bildungsweg zu verbauen.

Der Nachteilausgleich muss Einschränkungen der Betroffenen aufgrund eines für sie nachteiligen Leistungsbewertungssystems egalisieren. Dabei sind pauschale Regelungen für eine bestimmte Art einer Teilleistungsstörung abzulehnen. Für jeden Lernenden muss individuell festgelegt werden, welche Form des Nachteilausgleiches für die betreffende Leistungsabfrage geeignet ist.

Mögliche Formen des Nachteilausgleiches




** nachdem ich das Gerichtsverfahren - zwecks Förderung - gegen das Jugendamt des damaligen Landkreises gewonnen hatte

*** soll eine Menge Leute geben, denen die Fähigkeit des sinverstehenden Lesens abgeht
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