Freitag, 24. Januar 2014

Für einen gesunden Fortbestand unseres Fischbestandes


Einführung von Entnahmemaße für Sportangler in Sachsen Anhalt



Wir sind für die Einführung von Entnahmemaßen für Fische in der Landesfischereiordnung. Bedeutet das neben dem bestehenden Mindestmaß auch eine Obergrenze für Fische gilt. Beispielsweise dürften künftig nur noch Hechte entnommen werden die zwischen 50cm- 90cm groß sind.


Das Modell lässt sich selbstverständlich auch auf andere Fischarten in Absprache mit dem Humboldt Institut projizieren.


Begründung:
Es ist dringend erforderlich die Gene der großen Fische zu erhalten, um den Fortbestand der heimischen Fischarten sicherzustellen. Zahlreiche Medien haben in der Vergangenheit auf diese Vorgehensweise aufmerksam gemacht und stützen diese Aussagen auf einer Studie der Berliner Humboldt Universität. 

Ein weiteres Beispiel ist das Land Schweden, welches mit derselbigen Vorgehensweise seinen Bestand nachhaltig sichert.

Auf Dauer wird durch diesen Gesetzesentwurf die Widerstandsfähigkeit und die Anzahl der Fische zunehmen.



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