Freitag, 24. Januar 2014

Gibt es ein Recht auf Bevorzugung?

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Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.





Bitte lehnen Sie den Lunacek-Bericht ab

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Am 4. Februar wird das Europäische Parlament über den Bericht „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ abstimmen. 

Ich bitte Sie den Lunacek-Bericht abzulehnen. Unter dem Deckmantel der Nichtdiskriminierung sieht die Agenda des Berichtes Sonderrechte für LGBTI-Personen vor. Die so genannten „Grundrechte“ der LGBTI-Personen sollen zur Querschnittsmaterie der EU-Politik werden (Punkt 4.A.(i)).

In den Änderungsanträgen 28-30 wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge zur gegenseitigen Anerkennung aller Personenstandsurkunden vorzulegen. Das würde bedeuten, dass die Länder, die keine Ehe gleichgeschlechtlicher Personen kennen, diese anerkennen müsste, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde. Die Regelung der Ehe- und Familiengesetzgebung liegt auf Ebene der Mitgliedsstaaten und nicht der EU. Diese Forderung verletzt das Subsidiaritätsprinzip.

Die „Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ sei notwendig, weil LGBTI-Personen in Europa erheblicher Diskriminierung ausgesetzt seien, heißt es in der Begründung des „Lunacek-Berichts“. Der Bericht beruft sich dabei auf eine Umfrage, welche von der Agentur für Grundrechte 2013 veröffentlicht worden ist. Diese Umfrage ist allerdings nicht wirklich aussagekräftig. Sie wurde als Online-Umfrage durchgeführt, an der jeder teilnehmen konnte. Selbst ein mehrmaliges Ausfüllen des Fragebogens war möglich. Für die Teilnahme wurde vor allem bei einschlägigen Organisationen geworben, wie in der Tageszeitung „Die Presse“ nachzulesen ist.

Ich bitte Sie daher nochmals, den Lunacek-Bericht abzulehnen oder ihn durch eine alternative Entschließung zu ersetzen. Bitte verlangen Sie eine namentliche Abstimmung. Ihre Entscheidung in dieser Frage wird von vielen Menschen beobachtet und für die anstehende Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigt werden.


Mit freundlichen Grüßen,

[Dein Name]


zur citizen - petition


Janis Anmerkung: 

Die Türkei will in die EU. Die Mehrehe ist in der Türkei offiziell verboten, wird aber immer noch praktiziert unter Duldung Erdogans. Sollte Erdogan die nächsten Wahlen gewinnen, wird er das Land weiter islamisieren. 
Das könnte u.U. auch bedeuten, dass die Vielehe legalisiert wird.
 


... Die Türkei in  der EU .... Sollte nun die EU die Macht bekommen Ehe und Familie regeln zu dürfen, wäre die Folge, eine Anerkennung der Vielehe in unserem Land. ..... Nur mal so. Weiterdenken. 

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Vom Europäischen Parlament angenommener LUNACEK- Bericht: Es sollen im Zusammenhang mit der „sexuellen Orientierung“ Maßnahmen zur „Einschränkung der Meinungsfreiheit“ ergriffen werden
Damit dürfte es künftig gefährlich sein z. B. auf die Probleme der Kinder bei gleichgeschlechtlicher Adoption hinzuweisen.
Denn im Gegensatz zu einem Kind in einer Vater-Mutter-Gruppierung, erleidet das in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung heranwachsende Kind eine gewisse Deprivationssituation, da ihm der enge Kontakt mit der Gegengeschlechtlichkeit verwehrt bleibt und somit eine Art Freiheitsentzug vorliegt.
Hirnphysiologische Gegebenheiten weisen auf die Bedeutung gegengeschlechtlicher Erziehung und damit auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit gegengeschlechtlicher Spiegelung für spätere Stressverarbeitung, Bindungsfähigkeit und emotionale Zwischenmenschlichkeit hin.

Eine wesentliche neurophysiologische Basis für dieses wichtige Verhalten stellen die so genannten Spiegelneuronen dar, welche zur Grundausstattung des Gehirns gehören. Sie geben bereits dem Säugling die Fähigkeit mit einem Gegenüber Spiegelungen vorzunehmen und entsprechen so dem emotionalen Grundbedürfnis des Neugeborenen. Man geht davon aus, dass diese Spiegelneurone zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr voll entwickelt sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Fähigkeit zu spiegeln optimal und intensiv im familiären Bezugskreis (Mutter oder Vater) genutzt wird. Wie bei allen Nervenzellen im Entwicklungsstadium gegeben, gehen auch die Spiegelneuronen bei mangelnder Anregung zu Grunde ("Use it or lose it").
[siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. erweiterte Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014]