Montag, 22. November 2010

Neue Richtlinien der EU über Heilpflanzen

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(Zentrum der Gesundheit) - Es eilt: Mit Hilfe der Europäischen Richtlinie zur Verwendung Traditioneller und Pflanzlicher Medizinischer Produkte (THMPD) soll der Verkauf von Heilpflanzen in der EU stark eingeschränkt werden. Ab 1. April 2011 soll der Verkauf von Heilpflanzen und ihren Produkten in der EU nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Schützen Sie Ihre Rechte
Wenn Sie der Meinung sind, dass jeder frei entscheiden können soll, ob und welche Heilpflanzen er zu sich nimmt und ob er sich im Krankheitsfall einer Heilpflanzentherapie unterziehen möchte oder nicht, dann unterstützen Sie die Petition für einen freien Handel mit Heilpflanzen. Die Möglichkeit dazu besteht nur noch bis zum 11. November 2010.

Heilpflanzen sollen – wie Arzneimittel – nur noch nach kostspieligen Zulassungsverfahren verkauft werden dürfen
Ab 1. April 2011 soll der Verkauf von Heilpflanzen und ihren Produkten in der EU nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Die Europäische Richtlinie zur Verwendung Traditioneller und Pflanzlicher Medizinischer Produkte (THMPD – für engl. Traditional Herbal Medical Product Directive) will das Zulassungsverfahren für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden, vereinheitlichen.
Konkret bedeutet dies, dass Heilpflanzen (Gewürze fallen nach wie vor in die Rubrik Lebensmittel) und ihre Produkte in der EU nur noch dann verkauft werden dürfen, wenn sie eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie durchliefen ein bestimmtes Zulassungsverfahren (das sechsstellige Summen verschlingen kann), verfügen über eine entsprechende Lizenz, was den Zulassungsbedingungen von Arzneimitteln entspricht und werden nach derselben kostspieligen Herstellungspraxis produziert wie auch pharmazeutische Produkte.
  2. Sie gelten als traditionelle Heilmittel, weil sie seit mindestens 30 Jahren als solche angewandt werden (davon 15 Jahre in der EU) und sich dabei als sicher und effektiv erwiesen haben.
  3. Ihnen wird keine Heilwirkung zugeschrieben und sie werden daher auch nicht als Heilmittel eingesetzt.

Welche Folgen wird diese Richtlinie für uns alle haben können?

Neue Heilpflanzenkombinationen werden illegal.

Punkt 2 bezieht sich auf die Verwendung einer einzelnen Pflanze oder einer bestimmten Kombination. Neue Kombinationen z. B. unter Einbeziehung anderer bewährter Heilpflanzen etwa zur Erweiterung des Wirkspektrums oder zur Ausnutzung synergistischer Eigenschaften werden damit unmöglich gemacht.


Traditionelle Heilpflanzen aus Nicht-EU-Ländern werden illegal

Die Richtlinie betrifft insbesondere solche Heilpflanzen und ihre Produkte, die in der EU als neu und innovativ gelten. Auch wenn sie in ihren Ursprungsländern seit Tausenden von Jahren erfolgreich eingesetzt werden, nützt ihnen das in der EU nicht viel. Dort müssten sie seit mindestens 15 Jahren als sicher und effektiv bekannt sein. Sind sie das nicht, müssen sie aufwändige und teure Zulassungsverfahren durchlaufen, die sich kleine Firmen nicht leisten können. 

Die großen Pharmakonzerne jedoch können das wohl. Sie sind es dann auch, die folglich – für uns alle – entscheiden, ob sie uns Heilpflanzen angedeihen lassen möchten (und wenn ja, welche) oder ob sie chemisch-synthetische Produkte für viel besser erachten.
In den Genuss dieser Heilpflanzen kommen wir dann aber nur, wenn wir die geforderten Preise bezahlen – und die können von den Pharmamultis (mangels Konkurrenz) beliebig festgelegt werden. Doch auch wenn sich manch mittelständisches Unternehmen die hohen Zulassungskosten leisten könnte, werden diese selbstverständlich auf den Endpreis umgelegt und gehen folglich in jedem Fall zu Lasten des Bürgers.



Zentrum der Gesundheit


Jani's Anmerkung:

Zu diesem Thema gab es die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Leider ist die Petition bereits abgeschlossen (11.11.2010).





Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift.

Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.

Begründung  
Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.

Naturstoffe , denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal.

Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Grosskonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel.

Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung, weil immer mehr Leute dazu übergehen, Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.


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1 Kommentar:

Martina Golling hat gesagt…

Mein Lieber, hervorragender Artikel, dem kann ich mich nur anschließen...weiter so!

liebe Grüße
Martina