Montag, 27. Juni 2016

Die Diskrimierung unserer Kultur

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Die verweigerte Hand


Bei der Integrationsdebatte gehört das Verhältnis zwischen Mann und Frau zu den zentralen Themen. Das reicht bis in kleinste Alltagsdetails: So beispielsweise das Händeschütteln. Dessen Ablehnung durch muslimische Männer schaffte es in den vergangenen Wochen gleich drei Mal in die Medien. 

von V. Berger

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Der erste Fall: ein muslimischer Abgeordneter der schwedischen Grünen betrat im April ein TV-Studio, wollte aber der Interviewerin nicht die Hand reichen. Stattdessen legt er die Hand auf sein Herz. Eine Partei-Kollegin nannte das Verhalten „unannehmbar“. Der Politiker verteidigte sich: „Menschen können einander in unterschiedlicher Weise begrüßen. Die Hauptsache ist, respektvoll miteinander umzugehen“. (1) Dennoch trat er zurück, weil er dem kommenden Medienzirkus nicht „als Clown“ zur Verfügung stehen wollte.

Fast zur gleichen Zeit verweigerten zwei Schuljungen (Brüder zwischen 14 und 16 Jahren) im Kanton Basel-Landschaft – ebenfalls aus religiösen Gründen – ihrer Lehrerin den Handedruck. Zuerst wollte die Schule die Gleichberechtigung wieder herstellen, indem sie den Schülern erlaubte, auch männlichen Lehrern nicht mehr die Hand geben zu müssen.

Dann jedoch prüfte die Schulbehörde die rechtliche Lage und befand: Das Lehrpersonal dürfe den Handschlag einfordern. Bei Missachtung müssten die Eltern mit Sanktionen rechnen. 

Dritter Konfliktschauplatz ist eine Berliner Privatschule. Bei einem Elterngespräch verweigerte der Vater von zwei Schülern, ein schiitischer Imam, der Lehrerin den Handschlag. Nach viermaliger Aufforderung brach die Lehrerin das Gespräch ab. Der Imam glaubte sich in seiner Würde verletzt, als Opfer einer fremdenfeindlichen Diskriminierung und zeigte die Lehrerin an. Wie der schwedische Politiker habe der Imam die Hand aufs Herz gelegt, was in seiner Religion als Begrüßungsgeste mit maximale Respektbezeugung für die Frau gelte. Den Schulvertrag für seine beiden Kinder verlängert der Vater ebenfalls nicht mehr. 

Es mag stimmen, dass die Hand aufs Herz besonderen Respekt ausdrückt, dennoch ist es für die Frau eine Herabsetzung. Denn Männer untereinander geben sich auch in islamischer Kultur die Hand. Die Frau gilt also nicht als gleich, ihr bleibt eine alternierende Begrüßungsgeste vorbehalten. Das aber widerspricht dem westlichen Grundsatz der Geschlechtergleichheit. Außerdem beinhaltet diese Verweigerung – wenn auch ungewollt – eine schroffe Zurückweisung: Die Frau reicht, wie in westlicher Tradition üblich, die Hand – der Mann aber weist sie zurück. Das löst Frustration und ein Gefühl der Entwertung aus. Was die nachfolgende Kommunikation hochgradig schädigt. Deshalb ist die Forderung nach Einhaltung solcher Gesten als Bestandteil der Integration richtig und wichtig.



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