Die verweigerte Hand
Bei der Integrationsdebatte gehört das Verhältnis zwischen Mann und
Frau zu den zentralen Themen. Das reicht bis in kleinste Alltagsdetails:
So beispielsweise das Händeschütteln. Dessen Ablehnung durch
muslimische Männer schaffte es in den vergangenen Wochen gleich drei Mal
in die Medien.
von V. Berger
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Der erste Fall: ein muslimischer Abgeordneter der schwedischen Grünen
betrat im April ein TV-Studio, wollte aber der Interviewerin nicht die
Hand reichen. Stattdessen legt er die Hand auf sein Herz. Eine
Partei-Kollegin nannte das Verhalten „unannehmbar“. Der Politiker
verteidigte sich: „Menschen können einander in unterschiedlicher Weise
begrüßen. Die Hauptsache ist, respektvoll miteinander umzugehen“. (1)
Dennoch trat er zurück, weil er dem kommenden Medienzirkus nicht „als
Clown“ zur Verfügung stehen wollte.
Fast zur gleichen Zeit verweigerten zwei Schuljungen (Brüder zwischen
14 und 16 Jahren) im Kanton Basel-Landschaft – ebenfalls aus
religiösen Gründen – ihrer Lehrerin den Handedruck. Zuerst wollte die
Schule die Gleichberechtigung wieder herstellen, indem sie den Schülern
erlaubte, auch männlichen Lehrern nicht mehr die Hand geben zu müssen.
Dann jedoch prüfte die Schulbehörde die rechtliche Lage und befand: Das Lehrpersonal dürfe den Handschlag einfordern. Bei Missachtung müssten die Eltern mit Sanktionen rechnen.
Dritter Konfliktschauplatz ist eine Berliner Privatschule. Bei einem
Elterngespräch verweigerte der Vater von zwei Schülern, ein schiitischer
Imam, der Lehrerin den Handschlag. Nach viermaliger Aufforderung brach
die Lehrerin das Gespräch ab. Der Imam glaubte sich in seiner Würde
verletzt, als Opfer einer fremdenfeindlichen Diskriminierung und zeigte
die Lehrerin an. Wie der schwedische Politiker habe der Imam die Hand
aufs Herz gelegt, was in seiner Religion als Begrüßungsgeste mit
maximale Respektbezeugung für die Frau gelte. Den Schulvertrag für seine
beiden Kinder verlängert der Vater ebenfalls nicht mehr.
Es mag stimmen, dass die Hand aufs Herz besonderen Respekt ausdrückt,
dennoch ist es für die Frau eine Herabsetzung. Denn Männer
untereinander geben sich auch in islamischer Kultur die Hand. Die Frau
gilt also nicht als gleich, ihr bleibt eine alternierende
Begrüßungsgeste vorbehalten. Das aber widerspricht dem westlichen
Grundsatz der Geschlechtergleichheit. Außerdem beinhaltet diese
Verweigerung – wenn auch ungewollt – eine schroffe Zurückweisung: Die
Frau reicht, wie in westlicher Tradition üblich, die Hand – der Mann
aber weist sie zurück. Das löst Frustration und ein Gefühl der
Entwertung aus. Was die nachfolgende Kommunikation hochgradig schädigt.
Deshalb ist die Forderung nach Einhaltung solcher Gesten als Bestandteil
der Integration richtig und wichtig.
Compact
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