Freitag, 3. Juni 2016

Ganz im Sinne der 68er ... Justiz im Kuschelmodus

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Ein Herz für Schwerkriminelle

Justiz im Kuschelmodus gefährdet die Sicherheit in Deutschland. Abschreckende Urteile sind Mangelware


Im Namen des Volkes fällen deutsche Richter ihre Urteile. Jeder zweite Deutsche aber ist laut einer Allensbach-Umfrage überzeugt, dass sie viel zu milde Strafen verhängen. Skandalöse Fehlurteile bestätigen den Eindruck. Ein Staat, der nicht strafen mag, aber wird zum Beutegut von Kriminellen. Dabei könnte eine einfache Lösung Abhilfe schaffen.

Richter Gerhard Severin (61) aus dem bayerischen Schwarzenbach muss ein humoriger Mensch sein. Er ist bekennender Donaldist. Dem possierlichen Enten-Universum der Walt-Disney-Comics gehört seine Freizeit. Er lässt sich auch schon mal in einem Matrosenanzug á la Donald Duck ablichten. Zu seinem Arbeitsplatz, dem Amtsgericht in Hof, fährt er in einem roten Smart Roadster.

Nicht den geringsten Spaß verstand er angesichts der Tat eines 22-jährigen irakischen Asylbewerbers. Am Neujahrsmorgen gegen 5.30 Uhr hatte er in Hof einer 29-Jährigen an einer Bushaltestelle die schlimmsten und widerwärtigsten Minuten ihres Lebens beschert. Er hielt sie fest, schlug ihr mit der Faust ins Gesicht, griff ihr zwischen die Beine und befingerte ihre Brüste. Blutergüsse am Körper der Frau zeugten von der Brutalität seiner Tat. Als Passanten dem Opfer zur Hilfe eilten, flüchtete der Täter. Kurze Zeit später konnte ihn die Polizei festnehmen.

Eine „Sauerei“ sei das gewesen, was der Iraker getan habe, befand selbst Jürgen Schmidt, sein Verteidiger. Im Gefängnis mochte er seinen Mandanten dennoch nicht sehen. Er plädierte für eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle, also für ein Strafmaß unter zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft in Hof wiederum forderte drei Jahre. Richter Severin fand auch dies zu milde. Sein Urteil solle abschrecken und ein Zeichen setzen für die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats – gerade auch vor dem Hintergrund der Kölner Silvesternacht, erklärte er in seiner Urteilsbegründung. Strafverschärfend käme für ihn hinzu, dass der Iraker für sich in Anspruch nehme, im demokratischen Deutschland frei und sicher leben zu können, dann aber selbst einem Menschen hier Gewalt antue. Wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilte Severin den Mann zu dreieinhalb Jahren Haft.

So erging sein Urteil im Namen des Volkes – und in diesem Fall war die Formulierung viel mehr als nur eine Floskel. Die große Mehrheit eben dieses Volkes wird Severins Richterspruch dankbar und zustimmend zu Kenntnis nehmen. Oft genug ist das Gegenteil der Fall. In Mildheits-Wahn und Verständnis-Duselei fällen Deutschlands rund 20000 Richter skandalöse Urteile. Schwerkriminelle verlassen nach blutigen Gewalttaten frei und feixend die Gerichtssäle. Moslems werden milder bestraft, weil sie eine Tat während der Fastenzeit ausübten und sie das Hungergefühl verwirrt hätte. Ein Vater, der seine eigene Tochter vergewaltigt, erhält nur eine Bewährungsstrafe, weil in der entsprechenden Migrantenszene sonst herauskäme, dass die junge Frau nun „beschmutzt“ sei und somit für die Familie untragbar geworden wäre.

Die Polizeibeamtin Tanja Kambouri aus Bochum hat diesen Fall in ihrem Buch „Deutschland im Blaulicht“ geschildert. Sie erzählt auch, wie die Täter in schicken Anzügen, mit frisch geschnittenen Haaren und tadellosem Benehmen Reue und Besserung geloben. Die Damen und Herren in den schwarzen Roben nicken wohlwollend und brummen ihnen Sozialstunden und Antigewalttrainings auf. Gefängnis gilt ihnen als unpädagogisch, der Täter ist ein bedauernswertes Opfer der Gesellschaft. Die „Mentalität der 68-Bewegung“ bescheinigt der kritische Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau bei Berlin vielen seiner Kollegen. 

Der besonders weite Ermessensspielspielraum, den deutsche Richter mit Billigung des Bundesverfassungsgerichtes bei der Urteilsfindung besitzen, erlaubt es, diese Einstellung voll auszuleben. Für eine allesverzeihende Justiz aber ist ausgerechnet jetzt nicht die Zeit. Nach der Asylkatastrophe erkunden gerade weit über eine Million Fremde ihren neuen Lebensort. Nichts verbindet sie mit diesem Land, außer dem Glauben hier ihr persönliche Glück zu finden. Ob sie dabei Recht und Gesetz berücksichtigen oder eben nicht, hängt davon ab, wie ihnen der hiesige Staat gegenübertritt. Das, was manche Juristen als humane Rechtsprechung loben, legen sie als Schwäche aus. 

Reiner Wendt, der Bundesvorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft (SPolG), hat sich seinen ganzen Zorn darüber gerade in einem Artikel für ein Fachmagazin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes von der Seele geschrieben. Dadurch, dass viele Menschen aus unterschiedlichen Regionen, Kulturen, Religionen und Traditionen zu uns gekommen seien, habe sich die Sicherheitslage selbstverständlich geändert, schreibt er in der Mai-Ausgabe von „Stadt und Gemeinde“. Es gäbe Zuwanderer, die keinen Respekt vor unserer Rechtsordnung hätten, die hemmungslos Straftaten begingen, Frauen verachteten und unsere Werte mit Füßen träten. Einzelfälle wären das nicht.

Gleichzeitig seien die Antworten des Rechtsstaates beschämend. „Lächerliche Justizentscheidungen lösen nur verzweifeltes Kopfschütteln aus.“ Sein vernichtendes Fazit: „Deutschland ist ein schwacher Staat, dessen öffentliche Strukturen in den vergangenen Jahren aufgezehrt, abgebaut und ausgehöhlt wurden.“ Es werde alles viel gefährlicher. 

Abhilfe könnte zumindest in Sachen Rechtsprechung eine einfache Regel schaffen: Das „Three-Strikes-Law“ lässt in den USA wohl jedem Kriminellen das Feixen vor Gericht schnell vergehen. Das „Drei-Verstöße-Gesetz“ besagt mehr oder weniger, dass ein Angeklagter zwingend ins Gefängnis wandert, sobald er sich dreimal etwas Schwerwiegendes hat zuschulden kommen lassen. Mögen die braunen Augen von Ali, Mustafa oder Kemal da auch noch so unschuldig blicken, möge der deutsche Richter noch so blauäugig sein, es gäbt nicht den geringsten Ermessensspielraum. 

 
Frank Horns




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