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EU-Kommission will alles nicht offiziell registrierte Saatgut und alle
nichtregistrierten Pflanzen verbieten
Mike Adams
Eine neue Saatgutverordnung der EU-Kommission sieht vor, den »Anbau,
die Reproduktion oder den Handel mit Gemüsesaatgut zu verbieten, das nicht von
einer noch zu schaffenden EU-Behörde, der EU-Behörde für Pflanzenvielfalt,
untersucht, zugelassen und akzeptiert« wurde.
Die Verordnung trägt den Titel »Gesetz zu pflanzlichem
Reproduktionsmaterial«. Demnach sollen die Regierungen die Kontrolle über
praktisch alle Pflanzen und das gesamte Saatgut übernehmen. Heimgärtner, die
ihre eigenen Pflanzen mit nichtzugelassenem Saatgut ziehen, werden nach diesem
Gesetz zu Verbrechern gestempelt. Den Entwurfstext, der inzwischen schon aufgrund der scharfen Kritik durch die Gärtnerzunft überarbeitet wurde,
finden Sie in englischer Sprache hier.
aufgrund der scharfen Kritik durch die Gärtnerzunft überarbeitet wurde,
finden Sie in englischer Sprache hier.
»Diese Verordnung wird die professionelle Entwicklung verschiedener
Gemüsesorten durch Heimgärtner, Biobauern und kleinere kommerzielle
Anbaubetriebe umgehend zum Erliegen bringen«, erklärte Ben Gabel, Gemüsezüchter
und Leiter des The Real Seed Catalogue. »Heimgärtner haben ganz andere
Bedürfnisse. So pflanzen sie etwa mit der Hand und nicht maschinell, und sie
können oder wollen diese hochwirksamen chemischen Sprühmittel nicht einsetzen.
Da die für Heimgärtner geeigneten Arten nicht den strengen Kriterien der Behörde
für Pflanzenvielfalt, der es im Wesentlichen um die Zulassung des Saatguts der
landwirtschaftlichen Großbetriebe geht, genügen, wäre es kaum mehr möglich,
diese Arten zu registrieren.«
Praktisch alle Pflanzen, alles Gemüsesaatgut und alle Anbaubetriebe
sowie Heimgärtner sollen erfasst werden
Alle Regierungen sind ihrem Wesen nach daran interessiert, alles und jeden zu
kontrollieren und zu erfassen. In Abschnitt IV des Entwurfs
heißt es:
»Abschnitt IV: Registrierung der Arten in regionalen Registern und
Registern der Union
Um die verschiedenen Arten auf dem gesamten EU-Markt verfügbar zu machen,
sollen die Arten über direkte Antragstellung beim Gemeinschaftlichen Sortenamt
(CPVO) in einem nationalen Register oder einem Register der Union erfasst
werden.«
Darüber hinaus sollen Gärtner und Anbaubetriebe Gebühren für die
Registrierung ihres Saatgutes entrichten. Im Entwurf heißt es:
»Die zuständigen Fachbehörden und das Gemeinschaftliche Sortenamt sind
berechtigt, jährliche Gebühren für den verwaltungstechnischen Ablauf, die
formalen und technischen Überprüfungen, einschließlich der Prüfungen, der
Einstufung der Arten und den Erhalt der Arten über die gesamte Dauer der
Registrierung zu erheben.«
Auch wenn die Verordnung zunächst nur kommerzielle Anbaubetriebe betrifft,
schafft sie einen Präzedenzfall, früher oder später auch alle
Heimgärtner einzubeziehen, und diese dann zur Beachtung der
gleichen unsinnigen Vorschriften zu verpflichten.
Die Regierungsbürokratie spielt verrückt
Für Ben Gabel ist der Fall klar: »Die Bürokratie ist außer Kontrolle geraten.
Diese neue Verordnung erzeugt nur eine neue Gruppe von EU-Beamten, die dafür
bezahlt werden, den ganzen Tag lang riesige Aktenberge zu bewegen, während
gleichzeitig die Versorgung der Heimgärtner unterbrochen wird und man sich in
die Rechte der Landwirte einmischt, das anzubauen, was sie wollen. Es ist sehr
beunruhigend, dass sie sich gleich selbst die Vollmacht verliehen haben, alle
Pflanzenarten
aller verschiedenen Sorten bis in alle Zukunft zu regulieren und über ihre
Zulassung zu entscheiden. Dabei geht es nicht nur um landwirtschaftliche
Nutzpflanzen, sondern um Gräser, Moose, Blumen, eigentlich alles – ohne dass
darüber der Rat noch einmal abstimmen muss.«
Einen Hinweis auf das Ausmaß des bürokratischen Wahnsinns, dem die
Heimgärtner und Gemüsebauern nach dieser EU-Verordnung ausgeliefert sein würden,
liefern die im Entwurf verwendete Wortwahl und der Sprachgestus:
»Hinsichtlich der Registrierung in den Artenregistern der EU und unter
Berücksichtigung der Möglichkeit, dass der Antragsteller Widerspruch gegen eine
Entscheidung des Gemeinschaftlichen Sortenamtes erhebt, sollen besondere
Vorschriften erlassen werden. Diese Vorschriften werden im Hinblick auf die
Erfassung in einem nationalen Artenregister nicht festgelegt, da diese den
jeweiligen nationalen Verwaltungsverfahren unterstehen. Um die Qualität und die
Harmonisierung des Artenregistrierungsverfahrens in der Union zu gewährleisten,
wird eine neue Verpflichtung eingeführt, nach der jedes nationale
Artenuntersuchungszentrum durch das Gemeinschaftliche Sortenamt überprüft werden
muss. Die Untersuchungszentren für die professionellen Akteure werden durch die
jeweils zuständigen Fachbehörden überprüft und zugelassen. Im Falle der
unmittelbaren Antragstellung beim Gemeinschaftlichen Sortenamt wird dieses die
Untersuchungszentren, die es für die Untersuchung der Arten einsetzt, überprüfen
und zulassen.«
Bei dieser Sprache handelt es sich offensichtlich um Orwellsche
Bürokratensprache, die nur eines bedeutet: Alle Anbaubetriebe und
Heimgärtner sollten sich darauf vorbereiten, bald dem geballten Regierungswahnsinn in Bezug
auf Saatgut, Gemüse und private Gärten ausgeliefert zu sein.
Das Internetportal RealSeeds.co.uk warnt davor, überhaupt zu
versuchen, die Verordnung durch das Lesen zu verstehen:
»Beim Lesen ungefähr der ersten fünf Seiten, die eine Art ›kurze
Zusammenfassung‹ darstellen sollen, wird man nicht verstehen, worum es bei
dieser Verordnung eigentlich geht. Diese Zusammenfassung entspricht nicht dem,
was einmal als Verordnung verabschiedet werden soll. Gesetzeskraft erlangen nur
die tatsächlich verabschiedeten Artikel, diese Zusammenfassung hat keine
rechtlich bindende Wirkung und ist nur als Hilfe für die Öffentlichkeit und die
Abgeordneten gedacht. Sie soll Hintergrundinformationen liefern und den
Verordnungsentwurf in einen geeigneten Zusammenhang stellen, so dass die Leute
wissen, was passiert und warum.
Mit dieser Verordnung war schon immer das Problem verbunden, dass die
Zusammenfassung so viele nette und kuschelige Worte über den Schutz der
Artenvielfalt, eine Vereinfachung der Gesetzgebung und allgemeiner Verfahren
usw. verliert, die wir nur zu gerne erleben würden – aber die einzelnen Artikel
der Verordnung bedeuten das genaue Gegenteil. Und die Zusammenfassung entspricht
eben nicht dem, was später Gesetz werden soll.
Nehmen wir beispielsweise die Zusammenfassung der Entwürfe 1, 2 und 3, in
der davon gesprochen wird, die Verfahren für die Arten von ›Amateuren‹ zu
erleichtern. Aber die gesamte Kategorie der Heimgärtner-Gemüsesorten, über deren
Registrierung wir fünf Jahre lang mit dem britischen Ministerium für Umwelt,
Lebensmittel und Angelegenheiten des ländlichen Raums (DEPRA, Department for
Environment, Food & Rural Affairs) verhandelt hatten, wurde in den Artikeln
gleich zu Anfang verworfen. Aber die Zusammenfassung und entsprechende, darauf
fußende Pressemitteilungen erklären immer noch, wie diese Kategorie dazu
beitragen wird, die Artenvielfalt zu bewahren! Die Zusammenfassung ist ein
völliger Schwindel. Hüten Sie sich davor, sich auf ihrer Grundlage eine Meinung
zu dieser Verordnung zu bilden.
Seien Sie also gewarnt. Sie müssen die Verordnung unbedingt selbst lesen
und die Zusammenfassung ignorieren, da sie nicht dem zur Abstimmung stehenden
Verordnungstext entspricht und nicht die Absichten der Verordnung
widerspiegelt.«
Wie Sie vielleicht schon vermuten, soll diese Verordnung den endgültigen Sieg
von Monsanto, DuPont und anderen Saatgutkonzernen sichern, die
schon lange eingeräumt haben, dass sie das Ziel verfolgen, das gesamte Saatgut
und alle Feldfrüchte, die auf der Erde angebaut werden, zu kontrollieren und zu beherrschen. Durch die
Kriminalisierung des privaten Anbaus von Gemüsen – durch die Heimgärtner zu
Verbrechern gestempelt werden – können die EU-Bürokraten endlich die
vollständige Kontrolle der Nahrungsmittelversorgung in die Hände einflussreicher
Konzerne wie Monsanto legen.
Das meiste Saatgut traditioneller, alter Kulturpflanzen soll verboten
werden
Praktisch das gesamte traditionelle, alte Gemüsesaatgut soll nach dieser
neuen Verordnung verboten werden. Dies bedeutet, die normale Weitergabe des
Saatguts von einer Generation an die folgende – ein Eckpfeiler nachhaltiger
Lebensweise – wird zur Straftat erklärt. Darüber hinaus, so
Gabel, verhindert »diese Verordnung mit sofortiger Wirkung die Entwicklung von
im privaten Garten erzeugtem Saatgut in der EU«.
Auch dies gehört zu den geheimsten Wünschen aller Regierungen: Sie wollen
jegliche Eigenständigkeit verbieten und die Bevölkerung hinsichtlich ihres
Überlebens vollständig der Abhängigkeit von den monopolistischen Konzernen
überantworten. Dies gilt sowohl für die USA als auch die EU. So gehen
Regierungen immer vor: Sie übernehmen Jahr für Jahr die Kontrolle über einen
Bereich nach dem anderen. Und schließlich lebt man wie ein Sklave unter
dem Joch der globalistischen diktatorischen Regime.
Gegen diese Verordnung wurde eine Internet-Petition gestartet, die bereits
mehr als 25.000 Unterschriften erhalten hat. Die Organisation NOAH’S
ARK und 240 weitere Organisationen aus 40 europäischen Ländern haben
bereits einen Offenen Brief initiiert, der die Brüsseler Bürokraten auffordert, diesen
Wahnsinn zu stoppen.
Ich habe es kommen sehen
Nebenbei bemerkt habe ich genau diese Entwicklung vorhergesehen. Lesen Sie
dazu das dritte Kapitel meines Romans Freiheitschroniken 2026 in
englischer Sprache. Es geht dabei um Saatgutschmuggler, die zu einer Zeit leben,
in der Saatgut verboten ist und einige Menschen ihren Lebensunterhalt mit dem
professionellen Schmuggel von Saatgut verdienen.
Denken Sie an meine Worte: Saatgut wird bald zum Schmuggelgut
werden. Jeder, der seine eigenen Nahrungsmittel anbaut, wird zum
Verbrecher erklärt und verfolgt werden. Die Regierungen weltweit, die mit
Konzernen wie Monsanto zusammenarbeiten, werden nicht dulden, dass man
weiterhin noch selbst seine Nahrungsmittel anbaut.
Hier geht es um die vollständige Kontrolle der
Nahrungsmittelversorgung und die Kriminalisierung von Anbauern und
privaten Gärtnern. Und dieses Ziel streben alle einflussreichen Regierungen an,
nachdem sie sich genug die dazu erforderliche Macht gesichert haben. Ihrem Wesen
nach streben alle Regierungen danach, die völlige Kontrolle über das Leben aller
Menschen zu erreichen. Und wenn man der Regierung keine klaren Grenzen setzt
(wie etwa durch die in der Verfassung verankerten Menschen- und Bürgerrechte),
wird sie sich vielleicht rücksichtslos über alle Freiheitsrechte hinwegsetzen,
einschließlich des Rechts, seine eigenen Nahrungsmittel anzubauen.
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