Mittwoch, 27. April 2016

Es war die SED-PDS-Linkspartei-Linke

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 Die Gewaltexzesse der Antifa:

Weggucken und wegducken



Jena am 20. April 2016. Eine offenbar von Neonazis dominierte Truppe, die sich Thügida nennt, hatte einen Fackelzug angemeldet. Den wollte die Stadt nicht dulden, scheiterte aber vor Gericht, das den Aufmarsch am Geburtstag des Führers, der längst vergessen wäre, wenn wir nicht immer wieder daran erinnert würden, erlaubte. 

Ein „breites Bündnis“ von demokratischen Kräften rüstete zur Gegendemonstration. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter, der in der Vergangenheit immer mal wieder mit „israelkritischen“ (oder besser: israelfeindlichen) Parolen auffiel, nahm als „Privatmann“ an der Kundgebung teil. Er freue sich über die 3.000 Teilnehmer, teilte der Privatier den Medien mit: „Es muss friedlich verlaufen. Die Nazis sollen nicht behaupten können, die Gegendemonstranten sind die Gewalttäter“. So weit, so erfreulich.

Dreitausend Gegendemonstranten gegen knapp dreihundert Neonazis: Das ist eine klare Ansage der Zivilgesellschaft. Man könnte sich der friedlich errungenen Meinungsübermacht freuen. Leider war die Antifa mit von der Partie- und die hatte andere Pläne, als den Neonazis friedlich entgegenzutreten. Sie wollte Randale. 

Erste Opfer waren Bahnreisende, die am Morgen des 20. April nach Jena unterwegs waren. Was die „Thüringer Allgemeine“ zunächst verschämt als „Kabelschaden“ berichtete, war ein absichtlich gelegter Kabelbrand, der verhindert hatte, dass zahlreiche Thügida-Teilnehmer rechtzeitig in Jena ankamen. Dieser Brand hatte weitreichende Folgen: Polizeisprecherin Steffi Kopp sprach von einem 24-stündigen Zugausfall zwischen Jena-Göschwitz und Großheringen. Ähnliche Kabelbrände hatten im vergangenen Jahr im Raum Leipzig den Zugverkehr lahmgelegt, sie sollten verhindern, dass Auswärtige zu Legida-Demonstrationen nach Leipzig gelangten.

Die „Thüringer Allgemeine“ berichtet im Antifa-Jargon

Auch die Randale, die von der Antifa angezettelt wurde, erinnert sehr an Leipziger Verhältnisse. Während die "Thüringer Allgemeine" zunächst von „vereinzelten  Flaschen“ spricht, die aus den Reihen der Gegendemonstranten auf die Neonazidemo und auf Polizisten geworfen wurden, musste sie später auch Steinwürfe einräumen. Dass es deutlich mehr waren, als nur „vereinzelte“, davon zeugen 16 verletzte Polizisten. Auch mehrere Fahrzeuge kamen zu Schaden, darunter drei Einsatzwagen der Polizei, von denen zwei, wie die „Thüringer Allgemeine“ im Antifa-Jargon berichtete, „vollständig entglast“ wurden.

Wer jetzt nach einer Distanzierung des „breiten Bündnisses“ von diesen Gewaltexzessen sucht, tut das vergebens. Auch OB Schröter schweigt sich dazu aus. Nur  Polizeichef Thomas Quittenbaum verurteilt scharf die Gewalt gegen Polizeibeamte: Das sei selbst für Jena eine neue Qualität - und das meine er nicht positiv.

Warum wird die Antifa trotz ihrer ständigen Gewaltorgien so geschont und verharmlost? Der „Tagesspiegel“, der einen ziemlich ungeschönten Bericht brachte, tat das unter der Überschrift: „Randale beim rechten Aufmarsch in Jena“. Man musste den Text ganz lesen, um zu erfahren, dass es linke Randalierer waren.

Vorwand für einen Angriff auf den Rechtsstaat

Warum ist den friedlichen Gegendemonstranten nicht klar, dass sie ein Schutzschild für die Gewalttaten der Antifa abgeben, wenn sie sich nicht distanzieren? Die verletzten Polizisten sind doch Beweis genug, dass es der Antifa nicht um die Verhinderung eines Naziaufmarsches ging, sondern um einen Angriff auf den Rechtsstaat. Breite demokratische Bündnisse kann es nur ohne Extremisten geben, alles andere ist eine Mogelpackung. Auch Journalisten müssten sich endlich darüber klar werden, dass sie sich mitschuldig machen, wenn sie linke Gewalt verharmlosen.

Einer der willigsten Helfer der Antifa sind Politiker der Linken. Das ist nicht verwunderlich, denn als die Linke noch SED hieß, war  „Antifaschismus“ die Tarnung für die zweite deutsche Diktatur. Deshalb haben Linke-Politiker anscheinend so wenig Hemmungen, sich der Methoden der Antifa zu bedienen. Ein häufig angewandtes Mittel sind Briefe an Restaurant- oder Hotelbetreiber, die ihre Räume an die AfD vermieten wollen. Sie werden aufgefordert, das zu unterlassen, wenn sie nicht einen Besuch der Antifa riskieren wollten.

Unlängst schrieb auch der Bundestagsabgeordnete der Linken Hubertus Zdebel einen ähnlichen Brief an das Maritim Hotel Gelsenkirchen. Er sei als Mitglied des Deutschen Bundestages sehr besorgt, teilte er dem Unternehmen mit Bundestags- Briefkopf mit, dass „Sie in Ihrem Haus bereit sind, einer Partei Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die rassistische Hetze gegen schutzbedürftige Menschen verbreitet.“

Es geht nicht um Fakten sondern um Stimmungsmache

Besonders weist das Mitglied der Mauerschützenpartei SED darauf hin, dass Frauke Petry der Meinung sei, es müsse an der Grenze auch von Schusswaffen Gebrauch gemacht werden. Zwar kann inzwischen jeder wissen, dass Petry in ihrem Interview auf mehrfache Nachfrage lediglich auf die bestehende Gesetzeslage hingewiesen hatte, aber im „Kampf gegen rechts“ geht es nicht um Fakten, sondern um Stimmungsmache. Es wäre, endet der Abgeordnete, „ein Schlag ins Gesicht aller Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen rechtsradikale Tendenzen“ engagierten, wenn Maritim den Vertrag mit der AfD nicht kündige.

Es war die SED-PDS-Linkspartei-Linke, die jahrelang über ihre angebliche Ausgrenzung geklagt hat, obwohl es niemals Forderungen gegeben hat, der Partei keine Räumlichkeiten zu vermieten, weil sie die lediglich umbenannte SED war, verantwortlich für die Unterdrückung der DDR- Bürger und die Toten an der Mauer. Der Brief von Zdebel zeigt, wie wenig Linke-Politiker immer noch von Demokratie halten.

Die Antifa, um ein letztes Beispiel zu nennen, fordert heute nicht nur Berufsverbote, sondern, bei falscher Gesinnung, die Ausschließung vom Arbeitsleben insgesamt. Erinnern wir uns: als die Linke in der BRD gegen „Berufsverbote“ mobil machte, ging es darum, ob Mitglieder einer extremistischen Partei, wie der DKP, eine Neugründung der verbotenen KPD, Beamte sein könnten. Es gab große Debatten mit lautstarken Verurteilungen des „Systems“, weil die Betroffenen natürlich der Meinung waren, dass sie Beamte in einem Staat sein könnten, den sie erklärtermaßen abschaffen wollten.

Ein Beschäftigungsverbot für „Rechte“

In der DDR war ein Berufsverbot sehr viel gefährlicher. Wer seine Arbeit als Akademiker verlor, weil er sich der Kritik am Staat schuldig gemacht hatte, konnte in der Regel einer Tätigkeit als Fabrikarbeiter, Heizer oder Kassierer bei der HO oder in der Kaufhalle nachgehen. Nur für die schweren Fälle, die von staatlichen Institutionen abgelehnt wurden, standen Jobs bei der Kirche zur Verfügung, als Friedhofsgärtner oder Hilfspfleger im katholischen Krankenhaus. Wer mehr als sechs Wochen ohne Anstellung war, dem drohten wegen „Arbeitsscheu“ Gefängnis.

Heute fordert die Antifa nicht nur ein Berufs- sondern ein generelles Beschäftigungsverbot für Rechte. Wie kürzlich in Potsdam. Dabei geht es um einen mutmaßlichen Neonazi, Sänger bei der in Szenekreisen bekannten Band Preussenstolz. Der Mann verdient sein Geld in einem „Netto“-Supermarkt. Dies haben die wachsamen Antifanten des Verbunds „Antifaschistische Recherche Potsdam-Umland“ herausgefunden. Prompt forderten sie in einer aktuellen Mitteilung „jegliches Arbeitsverhältnis mit Patrick D. zu beenden“. Die magere Begründung lautete, die „Netto“-Filiale befände sich nahe einer Flüchtlingsunterkunft. „Netto“ will nun das Arbeitsverhältnis „prüfen“.

Der „Tagesspiegel“ Potsdam, der über den Fall berichtete und brav einen Link zur Verlautbarung der Antifa legte, weist im zweiten Teil des Berichts darauf hin, dass eine solche Kündigung nicht ausgesprochen werden dürfte, solange der Betreffende sich an seiner Arbeitsstelle neutral verhalte und nicht durch rechtsradikale Äußerungen auffalle. Das Blatt zitiert den Arbeitsrechtler Ulf Weigelt aus Berlin, der erklärt, es müsse für eine Kündigung eine „konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses vorliegen“. Die Anforderungen dafür seien sehr hoch, wegen der  verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit. Das Freizeitverhalten eines Mitarbeiters müsse den Arbeitsablauf gezielt beeinträchtigen oder stören.

Offenbar gab es ähnliche Antifa-Denunziationen schon häufiger, denn auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste sich mit dem Thema befassen, wie 2011 im Falle eines  Mitarbeiters der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe, der unter anderem eine Jugendorganisation der NPD gegründet hatte. Die politische Gesinnung sei kein Kündigungsgrund, urteilten die Richter. Das wird die Antifa nicht von ihrem Tun abhalten. Sie kann sich ihrer willigen Helfer sicher sein. Im Kampf gegen „rechts“ zählen weder Verfassung noch Gesetze, sondern nur die richtige Gesinnung. Die demokratischen Institutionen drohen als Kollateralschaden auf der Strecke zu bleiben.



Vera Lengsfeld


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