Mittwoch, 19. Januar 2011

Hammer der Woche

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Das Jobcenter in Braunschweig
kürzte einer schwangeren Frau die Hartz IV Leistungen um 100 Prozent


12.01.2011

Das Jobcenter Braunschweig hat einer 22 Jahre alten Hartz IV Bezieherin den ALG II Regelsatz auf Null gekürzt. Das Brisante: Die Betroffene ist im vierten Monat schwanger. 
Das Jobcenter sanktionierte die Frau, weil sie sich geweigert hatte, einen sogenannten Ein-Euro-Job aufzunehmen. Die ALG II Bezieherin hatte sich nach Informationen des Erwerbslosen-Forums Deutschland geweigert, weil die Arbeitsgelegenheit aufgrund der Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sei. Daraufhin kürzte das Jobcenter die Leistungen für drei Monate auf Null. Auch der Zuschlag für den Mehrbedarf bei Schwangerschaft wurde seit dem 1. Januar gestrichen. Doch damit nicht genug: Das Jobcenter teilte weiter mit, dass eine Verkürzung der Sanktion nicht in Frage kommt, weil ein angebliches „Interesse für die Allgemeinheit“ besteht. Anscheinend geht das Jobcenter in Braunschweig davon aus, dass eine Mehrheit in Deutschland Sanktionen von Schwangeren unterstützt.


Bislang einzigartige Hartz IV Sanktion

Das Erwerbslosen-Forum sieht hierbei ein Skandal ohne Vergleich. „Wir haben schon einige schlimme Sachen im Zusammenhang mit Sanktionen erlebt. Das Verhalten des Jobcenters Braunschweig toppt jedoch alles. Der zuständige Jobcenter hatte selbst bei einem Anhörungstermin erlebt, dass sich die werdende Mutter in keinem guten Gesundheitszustand befindet. Ihr Freund musste sie stützen, da sie unter starken Kreislaufproblemen litt. Dennoch schloss der Jobcenter eine Verkürzung des Sanktionszeitraums im Interesse der Allgemein kategorisch aus. Deutlicher kann man nicht klar machen, welchen Stellenwert der Nachwuchs von Hartz IV-Bezieherinnen hat.“ Der Sprecher der Initiative teilte mit, dass man der Betroffenen sofort einen Anwalt besorgt hat, damit dieser eine Eilklage beim Sozialgericht einleitet. Der Verein geht davon aus, dass die Sanktion in den nächsten Tagen durch das Sozialgericht aufgehoben wird.


Jobcenter übernimmt auch keine Arzneimittel und Arztpraxisgebühren

Das Jobcenter hat für den Zeitraum der Sanktion der jungen Frau Lebensmittelgutscheine zugebilligt. Diese soll die schwangere Frau einmal pro Woche abholen. Die Übernahme der Fahrtkosten wurde allerdings abgelehnt. Das Jobcenter begründete die Ablehnung damit, die Frau könne den Weg auch zu Fuß unternehmen.

Der Weg zur Behörde beträgt allerdings 10 km. Zudem wurden der Frau die Kosten für die Praxisgebühr und die Übernahme der Arzneimittelkosten verwehrt, obwohl die Frau die Medikamente dringend benötigt. Das Jobcenter habe entgegnet, dass die Kosten bereits im Regelsatz enthalten wären. „Dass die junge Frau überhaupt kein Geld bekommt, scheint dem Jobcenter entgangen zu sein. Wir fordern den Jobcenter auf, sofort auf den Boden der Menschlichkeit zurück zukommen und die Sanktionen umgehend“, erklärte Martin Behrsing. (sb) 

Quelle


Nach einer Eilklage nimmt das Jobcenter Braunschweig die vollständige Hartz IV Leistungskürzung gegen eine Schwangere wieder zurück.

15.01.2011

Aufgrund eines Eilantrages beim zuständigen Sozialgericht musste das Jobcenter Braunschweig eine Hartz IV Leistungskürzung von 100 Prozent gegen eine schwangere Hartz IV Bezieherin wieder zurück nehmen. Zuvor hatte die Behörde noch verlautbaren lassen, dass eine Verkürzung des Sanktionszeitraums nicht in Frage komme, da für die Leistungskürzung ein „öffentliches Interesse“ bestehe.

Die Betroffene ist im vierten Monat schwanger und befindet sich in einem schlechten gesundheitlichen Allgemeinzustand. Dennoch verlangte das Jobcenter von der Betroffenen eine Ein-Euro-Job-Maßnahme auszuführen. Einen Hinweis der Betroffenen, dass eine Schwangerschaft vorliege und die Zweckmäßigkeit einer solchen Maßnahme damit hinfällig sei, ignorierten die Sachbearbeiter. Statt dessen kürzte die Behörde den ALG II Regelsatz für ganze drei Monateum einhundert Prozent. Auch Zuschüsse für wichtige Medikamente und Arztpraxisgebühren wurden mit dem Verweis abgelehnt, dass der Kostenanteil mit in dem Regelsatz enthalten ist. Doch wie sollte die Frau die Kosten begleichen, wenn die Regelleistungen auf Null Euro gekürzt wurden?

In ihrer Not wandte sich die Schwangere an das Erwerbslosen Forum Deutschland. Die Initiative stellte sofort einen Anwalt, der eine Eilklage beim zuständigen Sozialgericht einreichte. Die Sozialrichter wiesen das Jobcenter zurecht und machten darauf aufmerksam, dass in diesem Fall bereits das Zustandekommen der Ein-Euro-Job-Maßnahme rechtswidrig sei. Ohne eine Wahl lenkte das Jobcenter ein und verwarf die Sanktion. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum zeigte sich die Frau erleichtert. In den letzten Tagen hatte sie sich aufgrund der Leistungskürzung wie eine „Verbrecherin“ gefühlt. Diese Zeit war für sie eine hohe Belastung.

Zahlreiche Emails und Protestschreiben erreichten auch die gegen-hartz.de Redaktion. Die willkürlich eingeleiteten Leistungskürzungen stießen bei den meisten Menschen auf ein hohes Unverständnis. Einige boten sogar eine schnelle Hilfe an und wollten Sachgegenstände und Lebensmittel spenden. In zahlreichen Internetblogs protestierten die Menschen und forderten die Behördenmitarbeiter dazu auf, die Sanktionen sofort auszusetzen. In einem vorigen Anschreiben an die Betroffene hatte das Jobcenter noch behauptet, dass eine Verkürzung der Sanktionen nicht Infrage komme, da hierfür „ein öffentliches Interesse“ bestehe. Die Behördenmitarbeiter müssen sich nun den Vorwurf gefallen lassen, völlig unmenschlich und rechtswidrig gehandelt zu haben. Durch die Sanktionen hatten sie nicht nur die Gesundheit der Frau gefährdet, sondern auch die des ungeborenen Kindes. (gr)

 Quelle

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