Mittwoch, 12. Januar 2011

Ein Akt gegen die Willkür

Seit 200 Jahren ist der Talar Pflicht für Pfarrer


Ein Markenzeichen des Protestantismus wird 200 Jahre alt: der schwarze Talar mit dem weißen Beffchen, den Pfarrerinnen und Pfarrer bei Gottesdiensten tragen.

Am 1. Januar 1811 trat die Talarpflicht für evangelische Geistliche in Kraft. Sie geht auf eine Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. (1770-1840) zurück. Der bayerische König Ludwig I. folgte dem Beispiel und erließ 1843 eine Talar-Verordnung.

Die Amtstracht als solche wurde schon zuvor von Universitätsprofessoren getragen. Auch Martin Luther hat sie bei seinen Gottesdiensten angelegt. Doch erst die königliche Order machte den Talar zur Pflicht. Da vor 200 Jahren alle protestantischen Pfarrer staatliche Beamte waren, konnte der Zwang zur einheitlichen Kleidung durchgesetzt werden.

Das weiße Beffchen wurde mit der Order des Preußenkönigs in den Rang eines offiziellen Teils der Amtstracht erhoben. Ursprünglich sollten die beiden langen weißen Leinenstücke bei Männern, die ihren Bart modisch einpuderten, das darunter liegende Hemd schützen.

Für den Preußenkönig gab es einen klaren Grund für seine Verordnung. Es war ihm um der »Gleichförmigkeit willen und um der Willkür zu wehren«, heißt es in dem Gesetzestext. Denn bis ins 18. Jahrhundert war es durchaus üblich, dass in evangelischen Kirchen der Geistliche in farbigeren Gewändern vor die Gemeinde trat.


Jani's Amerkung: 
Die kirchliche Tradition eines evangelischen Pfarrers erkennt
man übrigens am Beffchen.

reformierte Tradition


unierteTradition
lutherischeTradition

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